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Feuerstätten und Lüftungsanlagen gemeinsam betreiben

Der gemeinsame Betrieb von Festbrennstoffheizungen und Lüftungsanlagen oder anderen luftabsaugenden Einrichtungen hängt von der Art der Lüftungsanlage und der Feuerstätte (raumluftabhängig/ unabhängig) sowie von der Installation und dem Betrieb ab. Um die Abstimmung zwischen den Gewerken zu vereinfachen und die praktische Umsetzung zu verbessern, hat ein verbändeübergreifender Expertenkreis die „Übersicht über den gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten (Einfachbelegung) und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“ erarbeitet. Sie zeigt mehr als 30 Kombinationen und die erforderlichen Dokumente, mit denen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den sicheren Betrieb nach den Regelwerken – z. B. Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TROL), DIN 1946-6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder – bestätigen kann.

In einer Online-Veranstaltung, in der sich rund 125 Teilnehmer über das Thema informierten, stellten Rolf Heinen und Annekathrin Schmitt, HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V., Jörg Seelbach, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV), Claus Händel, Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), Tobe Hinrichs, LEDA Werk GmbH & Co.KG / HKI Industrieverband e. V., und Tim Froitzheim, Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK), die Übersicht und die Aufgaben der jeweiligen Gewerke vor. Die Übersicht steht zusammen mit Musterformularen für Fachunternehmer- und Herstellererklärungen sowie den Präsentationen der Referenten zum Download auf www.kwl-info.de im Menüpunkt „Infos + Tools“.

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