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Wie das Förderprogramm "go-digital" Handwerkern bei der Digitalisierung hilft

Nach ­erfolgter ­Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt.

Sie beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter? Sie haben im vergangenen Jahr einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro erreicht? Dann sollten Sie sich unbedingt das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) näher anschauen.

Gefördert wird die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen durch Handwerksunternehmen und KMU, die passende Konzepte für die genannten Bereiche entwickeln wollen.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt.

Projektförderung – so klappt’s

Um die Förderung Ihres Digitalisierungsvorhabens beantragen zu können, stimmen Sie mit einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen ein mögliches Förderprojekt ab. Dazu einigen Sie sich in einem als Formular bereitgestellten Beratungsvertrag über den Projektplan, die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung sowie die Eigenbeteiligung.

Der Förderantrag in „go-digital“ wird dann durch das Beratungsunternehmen gestellt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann die Beratungsleistung und Umsetzung beginnen. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Diese Dokumentation besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht, der insbesondere einen Vergleich der geplanten und realisierten Beratungsleistungen ermöglicht. Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten (Ihrem) Unternehmen eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Wenn Ihr Unternehmen im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ schon einmal gefördert wurde, können Sie ein Jahr nach Beendigung der Förderung eine erneute Förderung nach dem beschriebenen Muster beantragen lassen.

Was wird gefördert?

Das Programm „go-digital“ unterstützt Handwerksunternehmen, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen.

Gefördert werden in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen mit 50 Prozent, bezogen auf maximal 30 Beratertagessätze von höchstens 1.100 Euro ohne Mehrwertsteuer innerhalb eines halben Jahres.

Dafür stehen vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Verfügung. Deren Aufgabe ist unter anderem, Sie von allen Formalitäten zu entlasten, angefangen beim Antrag auf Fördermittel bis hin zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel. Gegenstand der Digitalisierungsförderung sind:

Digitalisierte Geschäftsprozesse: Dazu gehört beispielsweise die Einführung von E-Business-Software für Gesamt- oder Teilprozesse in Ihrem Unternehmen sowohl zwischen Ihrem Unternehmen und Kunden als auch mit Geschäftspartnern.

Folgende Themen für Beratungs- und Umsetzungsleistungen sind dabei möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung und elektronische Zahlungsverfahren. Ziel ist, Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig zu ­digitalisieren und dafür sichere digitale (auch mobile!) Prozesse zu etablieren.

Digitale Markt­erschließung: Das Themenspektrum der Beratung umfasst hier beispielsweise die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Onlinemarketing-Strategie, den Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, die Einrichtung eines eigenen Webshops, die Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Contentmarketing.

Dazu gehören auch nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Onlineshops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren.

IT-Sicherheit: Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden sowie zur Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität erfolgt in diesem Bereich eine Beratung zum Verständnis und selbstständigen Betrieb grundlegender, erforderlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen Digitalisierungsinfrastruktur.

Fazit

Das Förderprogramm „go-digital“ läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Der bürokratische Aufwand der Förderung liegt bei dem beauftragten Beratungsunternehmen.

Der unternehmerische Nutzen durch erworbenes Know-how liegt bei Ihnen. Sie sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen, wenn Sie ein ehrgeiziges Digitalisierungsprojekt in Ihrem Unternehmen durch kompetente Beratung und gutes Geld „boosten“ lassen wollen.

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