Schäden bei Sturm und Gewitter: So können sich Betriebe absichern
Welche Schutzvorkehrungen Unternehmer treffen können, um ihren Betrieb vor Wind und Wetter zu schützen, weiß Gerhard Dollinger von der Nürnberger Versicherung.
Vier Tipps zum Schutz vor Unwetterschäden
Angesichts dieser absehbaren und sich ständig verschärfenden Gefahrenlage sollten Unternehmer einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen:
1. Wind- und wetterfest: Innen
Grundlegendes Geschäftsinventar – Computer, Telefonanlage, elektrische Geräte in Verwaltung und Produktion – sollte möglichst gegen Blitzschlag abgesichert werden. Zuverlässige Hilfe bietet eine innere Blitzschutzanlage: Sicherungen an Leitungen, Verteilern und Steckdosen schützen durch Potenzialausgleich vor Überspannungsschäden und Bränden.
2. Wind- und wetterfest: Außen
Um Sturmschäden zu vermeiden, sollte die Konstruktion von Betriebsgebäuden gleichzeitig fest und flexibel sein. Dachkonstruktion und Fassadenelemente müssen stets fest im Tragwerk des Gebäudes verankert sein. Großflächige Verglasungen oder einzelne Dachteile sollten hingegen flexibel befestigt werden. Wichtig ist auch die Gestaltung und vor allem Pflege der Außenanlagen, um beispielsweise Schäden durch umstürzende Bäume zu vermeiden.
3. Vor dem Sturm: Absicherung
Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht haften Geschäftsführer auch für Sturmschäden, die durch ihr Eigentum entstehen. Sie sind verpflichtet, Gefahrenstellen vor einem Sturm zu sichern und so Unwetterschäden vorzubeugen. Bei Unwetterwarnungen muss das Betriebsgelände schnell gesichert werden: Bewegliche Teile wie Werbeschilder oder Außenleuchten sollten fixiert oder abmontiert werden, mögliche „fliegende“ Gefahrenquellen wie Mülltonnen oder Fahrradständer gesichert oder untergestellt werden.
4. Nach dem Sturm: Versicherung
Trotz aller Vorsicht können nicht alle Schäden vermieden werden. So verursachte Orkan Friederike unlängst 900 Mio. Euro Schäden an Gebäuden. Ein abgedecktes Dach kann durch Aufräumarbeiten, Reparaturkosten und mögliche Betriebsausfälle schnell alle Rücklagen aufzehren und zu einer existenziellen Bedrohung für kleine und mittlere Unternehmen werden. Da es keine pauschale Sturmschadenversicherung gibt, ist ein individueller und bedarfsgerechter Versicherungsmix nötig.
Welche Versicherung zahlt was?
„Je nach Ursache und Art des Schadens greifen verschiedene Versicherungen“, erklärt Versicherungsexperte Gerhard Dollinger. Umfassenden Schutz gegen Unwetterschäden bieten drei Versicherungen: Eine Geschäfts-Inhaltsversicherung, eine Gebäudeversicherung und eine Kfz-Kaskoversicherung.
Geschäfts-Inhaltsversicherung: Über die Geschäfts-Inhaltsversicherung sind Schäden am gesamten Betriebsinventar – von der Büroeinrichtung bis zu Produktionsmaschinen – sowie an Waren und Vorräten abgesichert. Sie tritt beispielsweise ein, wenn ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag elektronische Geräte zerstört hat.
Gebäudeversicherung: Abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden oder kaputte Fenster: Eine Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die gewerbliche Immobilien durch einen Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h) erlitten haben. Auch hier sollte der Versicherungsschutz an die betriebsspezifischen Bedürfnisse angepasst werden.
Kfz-Kaskoversicherung: Werden Firmenfahrzeuge durch Hagel beschädigt oder unter umgestürzten Bäumen begraben, übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung die Schadensregulierung. Schon mit einer Teilkaskoversicherung sind alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt: Sie zahlt Reparaturen oder ersetzt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Wagens.