Offboarding: Das Arbeitsverhältnis richtig beenden
Bei Berufseinsteigern oder bei neuen Mitarbeitern ist die Gefahr der schnellen Vertragsauflösung recht groß. Die meisten Abbrüche gehen auf die Kündigung des Monteurs zurück. Wer feststellt, dass er nicht die richtige Berufswahl getroffen hat, oder dass er nicht in das Arbeitsteam passt, bereitet besser den schnellen Ausstieg vor. Unser Beitrag zeigt auf, wie ein angemessenes Offboarding für beide Seiten gelingt.
Ursachen für den Abbruch
Hierfür geben sich oft Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gegenseitig die Schuld. Der Mitarbeiter reklamiert Überstunden, auch wenn sie bezahlt werden. Oder er begründet die Kündigung mit Überforderung und nicht eingehaltenen Zusagen. Über- sowie Unterforderung schon in den ersten Wochen führen zum Abbruch. Berufseinsteiger beklagen meist auch die hohen Erwartungen des Arbeitgebers und auch der Kollegen. Der Betrieb beklagt dagegen geringe Motivation, falsche Vorstellungen über die Arbeit und geringe Eignung für den Job. Es fehle dem Mitarbeiter an Identifikation mit seiner Aufgabe und an Durchhaltevermögen.
Ist die Kündigung vom Arbeitnehmer erst einmal ausgesprochen, wird sie nur selten zurückgenommen, auch wenn der Betrieb bessere Voraussetzungen schafft.
Stellenwechsel ist auch ein Risiko
Zunächst sollten alle Möglichkeiten beim aktuellen Arbeitgeber geprüft werden. Ist die Kündigung ausgesprochen, ist es zu spät, um über interne Optionen nachzudenken. Die Kündigung ist oft eine übereilte Flucht, gerade während oder gleich nach der Probezeit. Der Wechsel muss schon große Vorteile bringen, sonst lohnt er sich nicht. Wenn die Erwartungen zu hoch sind, wird der Wechsel nichts bringen.
Wenn man sich zum Ausstieg entscheidet, muss man auch bereit sein, mit dem Wechsel ein Risiko in Kauf zu nehmen. Wer kündigt, beendet die guten Beziehungen zu den Kollegen. Der Eingliederungsprozess in die neue Arbeitsstelle steht dann auf dem Prüfstand. Auch am neuen Arbeitsplatz kann es zu Überstunden, zu Hektik und Stress kommen.
Abbruch bei Fehlverhalten
Der Arbeitgeber hat auch Anlässe für den Abbruch des Arbeitsverhältnisses:
- Verstoß gegen Anweisungen,
- Verweigerung von bezahlten Überstunden,
- Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften,
- Alkoholkonsum,
- Unpünktlichkeit,
- Unerlaubte Nebentätigkeit,
- Unentschuldigtes Fehlen.
Vor dem Abbruch steht die Abmahnung, sie ist vor der Kündigung erforderlich (§ 314 Abs. 2 BGB).
Die Abmahnung hat für den Mitarbeiter eine Warnfunktion und bezieht sich auf einen oder mehrere konkrete Verstöße. Anders als bei einem Kritikgespräch wird bei der Abmahnung von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gesprochen. Entgegen weit verbreiteter Ansicht kann auch eine Abmahnung mündlich erfolgen, die Schriftform ist nicht erforderlich, jedoch aus Beweisgründen sehr zu empfehlen.
Prävention von Abbrüchen
Man unterscheidet zwei Arten der Prävention. Die primäre Prävention zielt darauf ab, die Neigung zu einem Abbruch von Seiten des Mitarbeiters erst gar nicht entstehen zu lassen. Für den Betrieb kommt auch darauf an, Warnsignale des Mitarbeiters zu erkennen. Mit der sekundären Prävention will man den drohenden Abbruch rechtzeitig erkennen und verhindern.
Wer neu ist, will schon in den ersten Tagen spüren, dass er im Team aufgenommen ist und durch seine Leistung zum Betriebserfolg beiträgt. Sorgfältiges „Onboarding“ vermeidet schnelles „Offboarding“. Je gründlicher sich der Bewerber mit seinem Berufswunsch befasst, desto sicherer ist seine Entscheidung. Jedes Berufsbild hat Vor- und Nachteile.
Gelungenes Offboarding hat positive Effekte
Bei einer Kündigung ist das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet. Der Chef darf sich über die Kündigung enttäuscht zeigen, nicht aber ärgerlich reagieren. Manche Vorgesetzte empfinden die Kündigung als persönliche Kränkung und verhalten sich bis zum letzten Arbeitstag frostig zum Betreffenden. Bei der Verabschiedung sollte man sich die Hand reichen und sich mit guten Wünschen für die Zukunft verabschieden.
Eine gute Trennung hat intern wie extern einen positiven Effekt auf die verbleibenden Kollegen und das Image, das der Gekündigte nach außen trägt. Denn die Arbeitskollegen fragen sich: Wie wird es mir gehen, wenn ich irgendwann kündige? Muss ich mit Konsequenzen rechnen? Es kann nach dem Ausscheiden noch Fragen aus dem Arbeitsbereich geben, die sich bei einer positiven Verabschiedung besser klären lassen. Der Mitarbeiter muss bis zum letzten Tag bewusst darauf achten, dass sein Selbstwertgefühl erhalten bleibt.
Dieser Beitrag von Dipl.-Betriebswirt Rolf Leicher ist zuerst in SBZ Monteur 08/2021 erschienen. Rolf Leicher ist Fachautor und Referent Telefon: (0 62 21) 80 48 82 E-Mail: Rolf.Leicher@T-online.de