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KfW: Investitionszuschuss Barrierereduzierung wieder verfügbar

Die Barrierereduzierung soll beim Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort sorgen. Antragssteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro - unabhängig vom Alter. Der Investitionszuschuss kann auch für den Kauf von ungebautem Wohnraum beantragt werden. Gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Umbau zum Standard "Altersgerechtes Haus"
  • Umwidmen von Nichtwohnflächen
  • Erweiterung oder Teilung von Wohnfläche
  • Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.

Nicht verfügbar ist der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) für folgende Bereiche:

  • Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungs­betrieb
  • gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • Einrichtungen, die dem Heimordnungs­recht der Bundes­länder unter­liegen
  • Maßnahmen, die über die soziale Pflege­versicherung oder die private Pflege-Pflicht­versicherung gefördert werden
  • Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflege­versicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden.
  • digitale Geräte der Unterhaltungs­elektronik, z. B. Smartphone oder Tablet

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