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Eurovignette: Handwerker müssen keine Maut zahlen

Dörte Neitzel

Handwerksbetriebe können aufatmen: Sie müssen keine oder nur reduzierte Maut- oder Nutzungsgebühren für bestimmte Transporte im Bereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zahlen. Wie sie Handwerker entlasten, bleibt den Mitgliedsstaaten der EU dann selbst überlassen. Darauf haben sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Europäische Rat geeinigt.

Handwerkerverband erleichtert

Seit 2017 hatten die EU-Mitgliedsstaaten darüber diskutiert, ob die Eurovignetten-Richtlinie überarbeitet werden soll. Sie ist die europarechtliche Grundlage für die Mitgliedstaaten, um Straßennutzungsgebühren erheben zu können. Nun können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie bestimmte Fahrten von Handwerkerfahrzeugen komplett oder teilweise von den Mautgebühren entlasten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks zeigte sich erleichtert: "Die Verhandlungspartner haben ein vernünftiges Ergebnis erzielt: Es ist richtig und im Sinne unserer Handwerksbetriebe, es den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen. Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen Transportern sind hierdurch Ausnahmeregelungen möglich", so ZDH-Generalsektretär Holger Schwannecke.

Das ansässige Handwerk trage bereits durch seine Steuerleistung angemessen dazu bei, Verkehrsinfrastrukturen zu erhalten. "Handwerkerinnen und Handwerker unternehmen Fahrten allein deshalb, um zur Baustelle bzw. zum Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen. Dafür fahren sie jedoch nicht durch halb Europa, sondern beispielsweise aus ländlichen Räumen in näher liegende Großstädte.

In Deutschland wären die Handwerksbetriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden", so Schwannecke weiter.

Darum geht es in der Eurovignetten-Verordnung

Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen in den EU-Mitgliedstaaten, in denen bereits Gebührensysteme für Lkw vorhanden sind, verpflichtend Gebühren für alle Lkw über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht erhoben werden. Dabei entscheiden die Mitgliedsstaaten selbst, ob sie ein strecken- oder zeitbezogenes System einführen.  Das heißt, es kann durchaus sein, dass ein Lkw-Fahrer auf dem Weg durch mehrere EU-Länder in Land A eine streckenbezogene und in Land B eine zeitbezogene Abgabe leisten muss.

Ganz gleich für welches System sich die Mitgliedsstaaten entscheiden, die Abgabensätze müssen mit Blick auf den Klimaschutz EU-weit nach CO2-Ausstoß der Fahrzeuge differenziert werden. Dies kann auf drei Arten geschehen:

  • Über die Infrastrukturgebühren: CO2-freie Fahrzeuge können bis 2025 komplett befreit werden. Danach kann die Vergünstigung auf bis zu 75 Prozent der Kosten gesenkt werden, die Fahrzeuge mit der schlechtesten CO2-Bilanz zahlen. Dabei haben die einzelnen Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum innerhalb der einzelnen CO2-Emissionsklassen (Bsp.: bei Null-Emissionsfahrzeugen zwischen 50 und 75 Prozent, bei Niedrig-Emissionsfahrzeugen zwischen 30 und 50 Prozent, usw.)
  • Über die externen Kosten: CO2-Emissionen werden als externe Kosten auf die Infrastrukturgebühren aufgeschlagen und hier nach den CO2-Emissionsklassen differenziert.
  • Beides zusammen: also eine CO2-Differenzierung sowohl bei der Infrastrukturgebühr als auch bei den externen Kosten.

Hybride (beispielsweise Oberleitungs-Lkw) können je nach Mitgliedstaat wie Null-Emissionenfahrzeuge behandeln werden, soweit streckengenau der emissionsfreie Betrieb nachgewiesen wird (Nachweis über Tachographen). 

Kleine und mittlere Unternehmen wie beispielsweise Handwerksbetriebe können durch eine unbefristete Ausnahmemöglichkeit für Transporte des Handwerks, die mit Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen durchgeführt werden, besonders geschützt werden. Dabei kann jedes Land selbst entscheiden, ob es Handwerker komplett befreit, die Mautsätze nur reduziert oder voll bezahlen lässt. Ohne eine solche Ausnahme würden insbesondere Handwerksbetriebe, also kleine und mittlere Betriebe, über Gebühr belastet.

Eine Ausdehnung der Mautpflicht auf alle Fahrzeuge, also auch auf Pkw, wird nicht verfolgt, weil es dazu innerhalb der Bundesregierung keine Einigungschancen gibt.

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