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Bußgelder im Ausland: Diese Strafen drohen für Alkohol- und Tempoverstöße

Dörte Neitzel

Strafzettel wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens erreichen Autofahrer oft erst Wochen nachdem sie schon wieder aus dem Ausland zuhause sind. Nicht selten sind sie eine böse Überraschung.  Denn vor allem Tempoverstöße sind in fast allen Ländern teurer als in Deutschland.

Muss ich den Strafzettel aus dem Ausland bezahlen?

Auch wenn das Gerücht kursiert, man könne es getrost ignorieren, rät der ADAC dazu, Auslandsknöllchen schnell zu bezahlen. "Denn mittlerweile können Bußgelder aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden", so der ADAC. Nach § 90 OWiG droht ein Vollstreckungsverfahren. Wer nicht zahlt, kann beim nächsten Besuch im Land auch bei einer Pass- oder Verkehrskontrolle im Inland zur Kasse gebeten werden.

Beispiel Italien: "In Italien zum Beispiel muss der italienische Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen an den ausländischen Fahrzeughalter zugestellt werden. Alles, was danach kommt, wäre in Deutschland nicht mehr vollstreckbar. In Italien wäre es aber noch vollstreckbar", sagt ADAC-Unternehmenssprecher Alexander Schnaars. Das heißt, wer nicht bezahlt und später wieder nach Italien einreist und in eine Polizeikontrolle gerät, muss das Bußgeld zahlen.

Woran ist zu erkennen, ob der Bescheid echt ist?

Der Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben, das von einer Behörde verschickt wird. Man bekommt ihn sogar auf Deutsch, damit man versteht, was man falsch gemacht hat. Wenn man weiß, dass man einen Verkehrsverstoß begangen hat, muss man in der Regel auch zahlen. Wer misstrauisch ist, kann auch bei der Behörde nachfragen.  Teilweise gibt es aber auch Portale im Internet, auf denen man anhand der Bescheidnummer und des Kennzeichens überprüfen kann, ob es sich um einen echten Bescheid handelt.

Rabatt für Express-Zahlung

Einige Länder arbeiten mit einem Rabattsystem bei ihren Bußgeldern. Sie erlassen bis zu 50 Prozent der eigentlichen Strafe, wenn man innerhalb einer bestimmten Frist zahlt – beispielsweise in Frankreich. Ist der Vorwurf begründet, lohnt es sich also, das Bußgeld schnell zu überweisen.

Gibt es Punkte in Flensburg für Verkehrsverstöße im Ausland?

Ganz klar: nein. Verstöße im Ausland bedeuten keine Punkte und auch kein Fahrverbot hierzulande. Das kann nur für im Inland begangene Taten verhängt werden. Es werden ausschließlich Bußgelder verhängt. In Österreich wird eine Geldstrafe ab 25 Euro vollstreckt, im übrigen EU-Ausland ab 70 Euro (jeweils zuzüglich Verwaltungskosten).

Was gilt für Knöllchen mit Mietwagen?

Mit dem Mietwagen kann es teurer werden. Wem hier ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, muss mit zusätzlichen Gebühren von der Mietwagenfirma rechnen. Denn der Bescheid läuft in der Regel zunächst über diese. Sie ist berechtigt, die Daten des Mieters an die Behörden weiterzugeben. Dafür kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Die Frist von 360 Tagen gilt aber auch in diesem Fall.

Alkoholverstöße im Ausland

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 für erwachsene Pkw-Fahrer. Ab da wird es teuer, ab 500 Euro kann ein Verstoß kosten. Damit liegt Deutschland im Durchschnitt Europas. Die meisten Ländern haben dieselbe Promillegrenze. Ausnahmen sind beispielsweise Tschechien, Ungarn, Rumänien und die Slowakei. Hier gilt eine strenge 0,0 Promillegrenze.

Bei den Bußgeldern liegt Deutschland in der oberen Hälfte. Ausreißer nach oben ist Großbritannien, wo es eine Geldbuße in unbegrenzter Höhe gibt. Auch Dänemark mit einem Nettomonatsverdienst kann teuer werden. Mit hohen Einkommen ist man zudem in Finnland und Schweden schlecht dran: 14 bzw. 40 Tagessätze sind die Untergrenze!

Geschwindigkeitsverstöße im Ausland

Deutschland ist bekannt für seine Weigerung, ein Tempolimit einzuführen. Trotz der Verschärfung des Bußgeldkatalogs vor zwei Jahren, liegen die Strafen – vor allem für Verstöße bis zu 20 km/h Überschreitung – mit ab 60 Euro weit unter dem Durchschnitt in Europa. Wer mehr als 50 km/h zu schnell fährt, ist schonmal ab 480 Euro los. Auch hier führen die Schweiz (ab 60 Tagessätze), Österreich (bis 7.500 Euro), Großbritannien (bis 2.930 Euro) und Frankreich (1.500 Euro) die Rangliste an. Aber es gibt auch Länder wie Lettland, Litauen und Bulgarien, die für Verstöße bis zu 20 km/h lediglich 20 oder 30 Euro verlangen. Diese Bußgeldbescheide werden also in der Regel nicht zugestellt.

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