Neue Mautregelungen ab 1. Juli 2024
Dank der Bemühungen der deutschen und europäischen Handwerksorganisationen konnte eine spezielle Regelung, die „Handwerkerausnahme“, durchgesetzt werden. Diese Ausnahme ermöglicht es, dass viele Fahrten, die im Zusammenhang mit handwerklichen Tätigkeiten stehen, von der Mautpflicht ausgenommen sind.
Seit März 2024 können sich betroffene Betriebe auf dem Portal der Betreibergesellschaft Toll Collect vorab für diese Ausnahme registrieren.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ein Informationsblatt herausgegeben, das alle wichtigen Details zu den neuen Mautregelungen sowie weiterführende Links, wie etwa zu den FAQs von Toll Collect, zusammenfasst.