Änderungen beim Blower-Door-Test noch zu wenig bekannt
So lassen sich die Ergebnisse einer Umfrage zusammenfassen, die der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB) im Frühsommer unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat.
Bei Neubauten, die nach GEG-Vorgaben errichtet werden, gelten geänderte Regeln für den Luftdichtheitstest. Er muss der neuen Messnorm DIN EN ISO 9972 entsprechen. Deshalb hat der FLiB in seiner diesjährigen Mitgliederbefragung anstelle von Dichtheitskennwerten und ähnlichen Daten die Erfahrungen der Messenden beim Anwenden der neuen Norm in den Blick genommen. 72 Prozent der an der Umfrage Beteiligten hatten bis Mitte Juni 2022 bereits Messungen nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt. Dabei reichte die Spanne von nur einem bis zu 200 nach neuer Messnorm überprüften Gebäuden, der Schnitt lag bei 26 Messungen.
Gute Ergebnisse trotz geänderter Gebäudepräparation
Zu den Änderungen infolge des Normwechsels zählt, dass Außenluftdurchlässe der freien Lüftung (ALD), wie zum Beispiel Fensterfalzlüfter, für den Dichtheitstest nicht zusätzlich abgedichtet werden dürfen. Gleiches gilt für Öffnungen zum Rauch- und Wärmeabzug (RWA) in Aufzugschächten. Manche Messteams hatten im Vorfeld vermutet, dass entsprechende Gebäude künftig gleich reihenweise beim Blower-Door-Test durchfallen könnten. Eine unbegründete Sorge, wie die in der Umfrage gespiegelten Messerfahrungen zeigen: 85 Prozent derer, die Objekte mit ALDs überprüft hatten, gaben an, dass es dadurch nicht (58 Prozent) oder nur selten (27 Prozent) zu Problemen beim Einhalten der zulässigen Dichtheitskennwerte gekommen sei. Bei Gebäuden mit Aufzugschächten stellten 50 Prozent der betroffenen Messteams keine und weitere 36 Prozent nur selten Schwierigkeiten mit dem Erreichen der geforderten Gebäudedichtheit fest.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Teil der Befragten mit einschlägiger Messerfahrung zumindest gelegentlich erlebte, dass Gebäude mit ALDs oder RWAs den geforderten Dichtheitskennwert verfehlten. „Allerdings wissen wir nicht, wie oft dieses ‚Nichtbestehen‘ tatsächlich mit den fehlenden Abdichtungen zusammenhing, oder ob andere erhebliche Leckagen dafür verantwortlich waren“, betont FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher. Aus früheren Umfragen des FLiB e. V. sei bekannt, dass bei Schlussmessungen immer ein gewisser Prozentsatz durchfalle und erst nach Nacharbeiten von Mängeln die geforderten Grenzwerte einhalte.
Messteams beobachten Informationsdefizite
Im Rahmen der aktuellen Umfrage beklagten Verbandsmitglieder fehlendes Problembewusstsein oder sogar Desinteresse von Planenden und auf Auftraggeberseite. Auch wüssten viele Bauschaffende gar nicht, dass das GEG Änderungen enthält, die fürs Planen und Überprüfen der Luftdichtheit relevant sind. Diese Gemengelage führte wohl dazu, dass mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer häufig (17 Prozent) oder zumindest gelegentlich (38 Prozent) Schwierigkeiten hatte zu klären, welche Anforderungen an die Gebäudedichtheit für das zu prüfende Objekt gelten: Geht es überhaupt um eine GEG-Schlussmessung oder greift eventuell noch die EnEV? Handelt es sich um ein Gebäude mit oder ohne raumlufttechnische Anlage im Sinne des GEG? Um Messenden hier unter die Arme zu greifen, plant der FLiB derzeit eine Art „Abfragebogen“. Er soll es leichter machen, die entscheidenden Eckdaten für Angebotsabgabe und Durchführung des Tests zusammenzutragen.
Gebäudehülle muss fertig sein
Der Fachverband wollte von seinen Mitgliedern auch wissen, ob die Gebäudehülle bzw. luftdichte Ebene einschließlich aller Durchdringungen etwa durch Rohre und Kabel zum geplanten Messtermin fertig war, wie es die neue Norm für Schlussmessungen fordert. Bei 54 Prozent aller von den Umfrageteilnehmern repräsentierten Objekte war das immer, bei weiteren 35 Prozent häufig der Fall. „Dass Haustür oder Bodenluke gelegentlich fehlten, reiht sich nahtlos in unsere Erfahrungen mit der alten Messnorm ein, die auch schon eine fertiggestellte Gebäudehülle verlangte“, stellt Solcher klar. Besonders häufig kam dies in der aktuellen Umfrage bei großen Gebäuden mit einem Innenvolumen von mehr als 1.500 Kubikmetern vor. Damit die Zahl dieser zu früh angesetzten Messtermine abnimmt, setzt der FLiB weiterhin auf Aufklärung und Sensibilisierung aller am Bau Beteiligten für die Bedeutung der Gebäude-Luftdichtheit und ihrer fachgerechten Überprüfung.