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Wärmewende: DENEFF warnt vor Rückschritt

Der EDL_HUB (Energiedienstleistungshub der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz) bemängelt deutliche Rückschritte im Vergleich zum vorherigen Entwurf aus dem August 2024, der besser geeignet war, die Interessen von Verbrauchern und Anbietern in Einklang zu bringen.

Verpasste Chancen bei Investitionen in erneuerbare Wärme

Der Referentenentwurf gefährde die beim Fernwärmegipfel von Bundesminister Robert Habeck angekündigten Investitionen in eine erneuerbare Wärmeversorgung. Besonders die Regelungen des § 3 des aktuellen Entwurfs stellen einen Rückschritt dar. Sie räumen Kunden wie Wohnungsbaugesellschaften Möglichkeiten zur Kündigung und Reduktion von vereinbarten Leistungswerten ein. Dies konterkariert die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung. Gerade innovative Wärmeversorger, die den über die kommunale Wärmeplanung angestoßenen Ausbau kleinerer Wärmenetze finanzieren, brauchen Planungssicherheit, dass sich die erheblichen, notwendigen Infrastrukturinvestitionen auch amortisieren. Der EDL_HUB fordert, die Formulierungen des § 3 auf die Version vom August 2024 zurückzusetzen, der diese unkalkulierbaren Risiken besser adressiert hat.

Um die Umstellung auf erneuerbare Wärmeversorgung zu fördern, müssen Preisgleitklauseln neugestaltet werden. Das war im Entwurf vom August 2024 im nun gestrichenen § 24a vorgesehen. Sie sollten sowohl ermöglichen, dass die notwendigen Investitionen in neue Wärmetechnik über den Wärmepreis refinanziert werden können – gleichzeitig aber extreme Preissteigerungen verhindern. Der EDL-HUB betonte, dass der gesetzlich geforderte Austausch fossiler Technik mit Investitionen verbunden sei, die allein mit den bestehenden Förderangeboten oft nicht kostenneutral darstellbar sind. Angesichts steigender Öl- und Gaspreise schützten klimaneutrale Wärmequellen jedoch vor künftigen Preisschocks.

Fehlende Unterstützung für Verbraucher

Der Entwurf aus November 2024 ließe jedoch auch die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Umsetzung der Wärmewende im Stich. Die Regelungen des Entwurfs lassen den Eindruck entstehen, dass eine umweltfreundliche Wärmeversorgung zu jeder Zeit zu den gleichen Preisen erhalten werden kann, ohne dass Anpassungen an den Wärmepreisen und -bedingungen vorgenommen werden. Diese Annahme sei unrealistisch und ignoriere die Herausforderungen, die mit Investitionen in die Umstellung auf erneuerbare Wärmeversorgung verbunden sind.

„Die Umsetzung der Wärmewende erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Wärmewirtschaft und den Verbraucherschutzorganisationen. Der aktuelle Entwurf sendet jedoch ein falsches Signal und gefährdet die erfolgreiche Transformation des Wärmesektors“, sagt Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des DENEFF EDL_HUB.

Appell an das BMWK

Der DENEFF EDL_HUB appelliert daher an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die geplante Novelle der Verordnung bis nach der Bundestagswahl zurückzustellen und neu zu überdenken. In den kommenden Wochen sollten Gespräche mit den Verbänden der Wärmewirtschaft und des Verbraucherschutzes aufgenommen werden, um gemeinsam einen sinnvollen und tragfähigen Entwurf zu entwickeln, der die Wärmewende unterstützt und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher wahrt. Ein ausbalancierter, zukunftsorientierter Entwurf sollte im Frühjahr 2025 zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschlossen werden.

Engagement für eine nachhaltige Wärmeversorgung

Der DENEFF EDL_HUB setzt sich seit 2021 intensiv für einen fairen Interessensausgleich zwischen den verschiedenen Akteuren in der Wärmewende ein. Der Verband hat maßgeblich zu den Formulierungen des Referentenentwurfs aus August 2024 beigetragen und bietet auch weiterhin seine Unterstützung an, um zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Lösung beizutragen.

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