Kaminöfen müssen ausgetauscht werden
Während moderne Kaminöfen hocheffiziente Anlagen sind, die nur geringe Emissionen ausstoßen, entsprechen ältere Modelle nicht mehr den heutigen technischen und ökologischen Standards. Im Vergleich mit neueren Geräten kann der Emissionsausstoß bei alten Feuerungsanlagen bis zu 85 % höher sein. Dem sollen schärfere Grenzwerte Einhalt gebieten, die in der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 2010 festgelegt wurden. Schrittweise treten diese abhängig vom Baujahr in Kraft. Dann gilt: Feuerungsanlagen, die den Grenzwert überschreiten, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Austauschpflicht für Kaminofenbesitzer
Stichtag für Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren vom 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 1984 war der 31. Dezember 2017. Seitdem ist der Grenzwert von 0,15 g Staub und 4 g Kohlenmonoxid pro m³ Abgas gesetzlich vorgeschrieben. Kaminofenbesitzer müssen durch eine Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ihre Anlage die strengeren Grenzwerte erfüllt. Falls das Baujahr nicht mehr ermittelbar ist, muss der Schadstoffausstoß durch den Schornsteinfeger gemessen werden. In den kommenden Jahren laufen die Fristen für weitere Modelle ab: Bis zum 31.12.2020 müssen Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt werden. Stichtag für Kamine, die zwischen 1995 und Ende März 2010 gefertigt wurden, ist der 31.12.2024.
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Vorteile beim Neukauf
Moderne Kaminöfen arbeiten in jedem Fall emissionsarm und erfüllen die strengen Grenzwerte, die ab 2025 gelten. "Neben geringen Emissionen punkten moderne Anlagen auch mit anderen Aspekten. Sie heizen effizient und bieten außerdem in der Handhabung großen Komfort", betont Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Einen Überblick über die Spannbreite an technischen Ausführungen bietet die Broschüre "Einzelraumfeuerstätten", die unter www.intelligent-heizen.info erhältlich ist.