Steuertipp: Kamin einbauen und Kosten absetzen
Die Kosten für den nachträglichen Einbau von Kamin oder Kachelofen können als Modernisierungsmaßnahme von der Steuer abgesetzt werden. Darüber informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Kosten bis zu 20 Prozent absetzbar
Der Einbau eines Kamins oder Kachelofens gilt im Steuerrecht als Modernisierung, auch wenn das Haus mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattet ist. Engagiert der Eigentümer einer Immobilie einen Handwerker für Modernisierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, kann er 20 Prozent der Arbeitszeit des Handwerkers in der Steuererklärung eintragen; maximal aber 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten dürfen nicht abgesetzt werden.
Tipps vom Umweltbundesamt
Die Verbrennung von Holz statt Öl oder Gas schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz wird nur die Menge an CO2 frei, die das Holz im Laufe des Lebens gebunden hat, informiert das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite. Da der Einsatz von Holz zu vergleichsweise hohen Schadstoffemissionen führe, seien auch beim Kaminofen einige wichtige Punkte zu beachten.
Mehr Informationen darüber gibt es auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.