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1. BImSchV: Austauschfrist endet in gut zwei Jahren

Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Die Frist läuft zwar noch gut zweieinhalb Jahre, aber je früher man handelt, desto besser für die Umwelt: Denn neue Holzfeuerungen – hierzu zählen Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen – verursachen bis zu 85% weniger Emissionen als viele Geräte aus dem letzten Jahrhundert.

Da die Holzfeuerung in der warmen Jahreszeit nicht genutzt wird, ist der Sommer der optimale Zeitpunkt, sich mit dem örtlichen Kachelofenbauer oder Ofenstudio in Verbindung zu setzen und die anstehende Modernisierung durchzuführen. Zudem haben die Handwerker in den Sommermonaten mehr Termine frei als im Herbst und Winter, wenn die Heizsaison auf Hochtouren läuft.

Bei der Einordung der eigenen Holzfeuerung kann die „Feuerstättenampel“ als hilfreiches Instrument herangezogen werden, die auf www.ratgeber-ofen.de unter „Downloads“ zu finden ist. Anhand des Typenschildes am Ofen und den Ampelfarben wird das technische Alter bestimmt. Rot steht für „Das Gerät ist bereits überfällig“. Abgestufte Orangetöne zeigen die Fristen an und weisen den Besitzer darauf hin, bis wann er die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat. Und wessen Ampel auf Grün steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen befeuern.

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