Das Werk ist dann mangelfrei, wenn es zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Das gilt nicht nur im VOB/B-, sondern auch im BGB-Vertrag.
Baumängel werden meist in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung entdeckt. Besonders anfällig: Fassaden und Innenwände. Nicht immer muss es zum Gerichtsstreit kommen. Wie sich die Streitparteien einigen und schützen können.
Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Zu diesem Ergebnis gelangt eine aktuelle Studie. Besonders oft trifft es die Fassade.
Den Auftraggeber trifft ein erhebliches Mitverschulden, wenn offensichtlich ist, dass das Bauwerk in der vorhandenen Form gegen die Baugenehmigung verstößt und er trotzdem weiterbauen lässt
Der Auftragnehmer schuldet Nacherfüllung auch dann, wenn ihm ein Ausführungsfehler, der dazu geführt hat, dass die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreicht wurde, nicht nachzuweisen ist.
Auch dem sorgfältigsten Mitarbeiter kann hin und wieder ein Missgeschick passieren. Vor allem Handwerker sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Schäden bei Dritten zu verursachen.
Ein Werkmangel liegt nicht vor, wenn die Herstellervorgaben eingehalten wurden und die allgemein anerkannten Regeln der Technik keine höheren Anforderungen an das Werk stellen.
Seit einiger Zeit wirbt ein Magazin mit der Aktion "Machen Sie Ihre AGB wasserdicht!". Es macht zwar immer Sinn, sich mit Vertragsinhalten zu beschäftigen, aber mit der Aktion werden möglicherweise Erwartungen geweckt, die sich in der Praxis nicht umsetzen lassen.
Ein Werkunternehmer ist nur dann von seinen Gewährleistungspflichten befreit, wenn er inhaltlich vollständig die nachteiligen Folgen und die sich ergebenden Gefahren einer zweifelhaften Ausführungsweise konkret darlegt.
Verschweigt der Auftragnehmer einen Mangel arglistig, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nicht in fünf Jahren ab Abnahme, sondern in 10 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.
Es handelt sich um einen weit verbreiteten Irrtum, dass eine vereinbarte bzw. gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht für sogenannte versteckte Mängel gilt. Unser Experte erläutert die Rechtslage.
Schäden können teuer werden und bedeuten fast immer Ärger mit dem Auftraggeber. Wie sich Handwerker gegen mögliche Schadenersatzansprüche absichern können, zeigt unser Expertentipp.
Nicht selten werden Fachhandwerker gefragt, ob sie Fremdmaterial verbauen. Doch wie sehen die rechtlichen Konsequenzen aus? Müssen Handwerker auch für Materialfehler haften?
Zwischen Vertragsabschluss und Abnahme kann viel passieren. Auch, dass bei der Bauabnahme schon andere anerkannte Regeln der Technik gelten. Ein BGH-Urteil schafft jetzt Klarheit.
Verhandlungen über die Garantiebestimmungen für PV-Module sind oft sehr komplex. Schnell können versteckte Klauseln und falsche Versprechungen zu Frust und Ärger führen. Doch das lässt sich vermeiden.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch von Kunden gegenüber Händlern oder Herstellern. Nach den letzten Änderungen im Jahr 2018 hat sich mit Beginn des Jahres 2022 die Frist für die Beweislastumkehr geändert.
Wenn ein Architekt einen Fachplaner beauftragt, wie genau muss er die Planungen des Experten überprüfen? Muss er womöglich sogar nachrechnen?
Bei der Mängelhaftung hat die Bundesregierung die Position von Handwerkern gegenüber ihren Lieferanten und Baustoffhändlern gestärkt.