Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Viele Energieausweise laufen 2017 ab

Bereits seit Januar 2003 gilt die EU-Richtlinie zur „Gesamteffizienz von Gebäuden“. Hierbei zählt die Einführung von Energieausweisen für Gebäude zu den wichtigsten Punkten. Energieausweise informieren über die energetische Qualität von Immobilien und deren Energieeinsparpotenziale und ermöglichen die energetische Bewertung von Gebäuden.

Viele Energieausweise laufen ab

Deutschland hat die EU-Richtlinie mit der sogenannten EnEV 2007 umgesetzt. Diese trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Aus diesem Grund erwartet Cornelius Ober,  Cornelius Ober, Geschäftsführer der ESA-Energieberatung, für das Jahr 2017 eine Erneuerungswelle. „Die ersten Energieausweise laufen 2017 ab, weil 10 Jahre Gültigkeit vorbei sind. Bei Neubeantragung müssen Immobilienbesitzer beachten, dass sich die Regeln bezüglich des Energieausweises mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 und der anschließenden Verabschiedung der EnEV 2014 bzw. der EnEV 2016 noch einmal verschärft haben.

Das heißt, wer ein Gebäude vermieten oder verkaufen möchte, muss bereits in der Immobilienanzeige Angaben zu energetischen Kennwerten machen und die wichtigsten Informationen aus dem Energieausweis nennen. Zudem müssen Eigentümer den Interessenten den Ausweis spätestens bei der Besichtigung ohne Aufforderung vorlegen. Hinzu kamen die Neueinführung einer zentralen Registrierstelle sowie die Vergabe von Registriernummern. Diese dienen der Stichprobenkontrolle und der Verhängung von Bußgeldern in Höhe von bis zu 15.000 Euro bei festgestellten Verstößen. „Um Abmahnungen und Sanktionen zu vermeiden, sollten sich Immobilienbesitzer deshalb sowohl bei Verkauf als auch Verpachtung umgehend um die Ausstellung eines Energieausweises kümmern, sollten sie noch keinen Ausweis besitzen oder sollte der alte bald ablaufen. Allerdings dürfen nur qualifizierte Fachleute wie Schornsteinfeger und Energieberater einen solchen Ausweis ausstellen“, weiß der zertifizierte Energieberater.

Bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweise

Energieausweise gibt es in zwei unterschiedlichen Ausführungen – als bedarfsorientierte oder als verbrauchsorientierte Ausweise. Dabei beruhen Bedarfsausweise auf Informationen, die aus der technischen Analyse der Immobilie stammen. Verbrauchsausweise hingegen nutzen Informationen zum Energieverbrauch der Bewohner und beziehen zur Berechnung den Heizenergiebedarf der letzten drei Jahre für die Warmwasser- und Wärmeerzeugung durch beispielsweise Gas, Öl, Fernwärme oder Strom mit ein. Dabei darf die Ausstellung eines Verbrauchsausweises nur erfolgen, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat, die Beantragung des Bauantrags nach dem 1. November 1977 passierte oder die Durchführung von einschlägigen Sanierungsmaßnahmen an der Fassade erfolgte. Nur Bedarfsausweise ermöglichen einen objektiven Vergleich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden, da die Ausstellung anhand von nutzerunabhängigen Daten erfolgt.

Viele Ausweise nicht zulässig

„Bei der Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises beziehe ich Gebäudeeigenschaften wie Geometrie, wärmetechnische Eigenschaften der Gebäudehülle sowie Charakteristika der Heizungsanlage mit ein“, erklärt Cornelius Ober. Hierbei empfiehlt sich eine Begehung des Gebäudes. Wichtig ist es, dass nicht nur der Eigentümer, sondern auch derjenige die Daten qualifiziert, der den Ausweis ausstellt. Es gibt viele Ausweise, die rechtlich nicht zulässig sind, weil ihre Ausstellung über ein Online-Portal erfolgte. Zukünftige Mieter beziehungsweise Käufer sollten diese Ausweise melden. „Aufgrund des erhöhten Aufwands müssen Eigentümer für einen Bedarfsausweis mehr bezahlen, aber die Mehrkosten stellen eine sinnvolle Investition dar, da Nachmieter beziehungsweise Käufer in der Regel nicht wissen, wie das Heizverhalten der vorherigen Nutzer aussah“, so Ober.

Weitere Informationen unter www.esa-energieberatung.de

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder