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Bis zu 40.000 Euro: Steuerliche Förderung bei der Gebäudesanierung beschlossen

oja

Die Fördermaßnahmen bei der Gebäudesanierung sind Teil  des "Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht".

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen laut Bundesregierung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. 

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Branche reagiert positiv

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) begrüßen die vorgesehenen steuerlichen Anreize und warnen davor, diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren scheitern zu lassen. Würde die steuerliche Förderung erneut zu Fall gebracht, würde das wieder zu weiterem Abwarten seitens der Auftraggeber führen – dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen würden so erneut auf die lange Bank geschoben, heißt es in einer Stellungnahme.

Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Peter Wollseifer, begrüßt den Beschluss. Demnach würde das Kabinett eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor auf den Weg bringen und stieße damit eine bedeutende Maßnahme des kürzlich beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 an. 

Als „zweite Säule“ biete die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Gebäudeeigentümer hätten nun die größtmögliche Freiheit, das Förderinstrument zu wählen, das für sie am besten geeignet sei.  

Der Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt sei ein wichtiger Anreiz für Eigentümer aller Einkommensgruppen, die notwendigen energetischen Sanierungen in den kommenden Jahren vorzunehmen, sagt Wollseifer.

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