EU-Energielabel für neue Heizungen: 2019 kommt geänderte Skala
Hauseigentümer, die in den ersten neun Monaten des Jahres ihre Heizung erneuern lassen, sollten die Neuerung beachten und konventionelle Öl- und Gasgeräte mit niedriger Effizienz meiden, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Am besten sei es, gleich auf Heizungen mit A+ oder besser umzusteigen. Die Verbraucher sollten aber auch bedenken, dass das Label keinen Rückschluss auf die Betriebskosten erlaubt, da diese von weiteren Faktoren wie dem verwendeten Energieträger und dem energetischen Zustand des Gebäudes abhängen.
Das Label rückt die Effizienz der Heizkessel als wichtiges Kaufkriterium in den Vordergrund. „Da die Anforderungen regelmäßig verschärft werden, wird der Druck auf die Hersteller erhöht, effizientere Heizungsanlagen in den Handel zu bringen und ältere vom Markt zu nehmen“, erklärt Frank Hettler. Die aktuelle Verschärfung ermöglicht es den Heizungsfirmen nun, effiziente Geräte mit A+++ zu bewerben. 2021 oder 2022 soll die nächste Verschärfung kommen. Langfristiges Ziel ist, die Effizienz im Heizungsbereich sukzessive zu steigern sowie auf die Vorteile von Ökoheizungen hinzuweisen.
Erneuerbare top, Fossile schlechter
Ab September erhalten Heizungen ein A+++ bis A+, wenn sie regenerative Energien nutzen. Das ist bei Solarkollektoren als Ergänzung zur Wärmeerzeugung der Fall, bei den meisten Holzheizungen und bei effizienten Wärmepumpen. KWK-Anlagen können die Noten A+++ bis B erhalten. Die Bewertung von Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik ändert sich von A+ auf A bis B – allerdings kann man die eine bessere Einstufung bekommen, wenn man sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, etwa einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe. Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht ausnutzen, erreichen die Effizienzkategorie C – sie dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Geräte der Klasse D kommen in Deutschland bereits jetzt nicht mehr in den Handel; sie werden nur noch in manchen südeuropäischen Ländern mit niedrigem Heizenergiebedarf verkauft.
Für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 Kilowatt Leistung ist das Etikett Pflicht, Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen sowie Produktkombinationen benötigen das Label ebenfalls. Für diese sogenannten Verbundanlagen gilt das erweiterte Label bereits. Die erweiterte Skala gilt auch für neue Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.
Keine Information über Energiekosten
Anders als bei Elektrogeräten gibt das Label keinen Aufschluss über die Betriebskosten: „Das Label vergleicht Anlagen mit unterschiedlich teuren Energieträgern, beispielsweise Öl- und Stromheizungen“, erklärt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Außerdem wird der Energieverbrauch einer Heizung immer auch vom Energiestandard des jeweiligen Gebäudes mitbestimmt, also davon, ob Dach, Wand und Kellerdecke gedämmt sind, ob gute Fenster vorhanden sind und ob die Luftdichtigkeit stimmt.“ Darüber hinaus hängen Heizkosten maßgeblich von der Verteilung der Heizwärme, der Art der Heizkörper/Fußbodenheizung und dem jeweiligen Heizverhalten ab. „Eine professionelle Beratung durch einen Energieberater oder einen SHK-Fachhandwerker ist deshalb unbedingt nötig“, so Knapp weiter.
Wer eine Heizungsmodernisierung ins Auge fasst, sollte einen qualifizierten, unabhängigen Gebäudeenergieberater hinzuziehen, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Sie haben das ganze Haus im Blick und machen erst nach einer Prüfung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Vorschläge zur passenden Heiztechnik. Die individuellen Rahmenbedingungen wie die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Nutzer bei der Warmwasserbereitung und Wünsche des Eigentümers werden dabei ebenso berücksichtigt wie Fördergelder, die eine bessere Heiztechnik zu wirtschaftlichen Kosten ermöglichen sollen. Außerdem zeigen Energieberater auf, mit welchen zusätzlichen Sanierungsschritten weitere Energieeinsparpotenziale gehoben werden können.
Eigentümer von Häusern in Baden-Württemberg sollten beim Austausch des Heizkessels zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes berücksichtigen. In diesem Bundesland dürfen bei einem Heizungsaustausch in Wohngebäuden nur noch Heizanlagen eingebaut werden, die durch mindestens 15% erneuerbare Energien unterstützt werden. Wer das nicht tut, muss alternative Erfüllungsoptionen wie Dämmmaßnahmen realisieren.
EU-Heizungslabel gilt seit 2015 für Neugeräte – Altgeräte erhalten eigenes Label
Das Energieeffizienzlabel der Europäischen Union für neue Heizkessel gilt seit September 2015. Hersteller sind verpflichtet, ihre Geräte energetisch zu klassifizieren. Das Label geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Ziel ist die Minderung des Treibhausgases CO2: Rund 80 Prozent der verbrauchten Energie in Privathaushalten gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasserbereitung.
Altgeräte im Heizungskeller benötigen das EU-Label übrigens nicht. Für sie gibt es seit dem Jahr 2016 eine vergleichbare deutsche Kennzeichnung.