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Ü30-Heizkessel: Diese Heizungen müssen raus

Hauseigentümer müssen Heizkessel, die über 30 Jahre alt sind, erneuern. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Zahlen sind beträchtlich: Für mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen deutschlandweit gilt im Jahr 2019 die Austauschpflicht. Hauseigentümer können auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen prüfen, ob ihre Heizung eine Ü30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei einem Tausch möglichst Heizkessel zu kaufen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche ökologische Heizung sich eignet, erklären Gebäudeenergieberater aus der Region.

Neutrale Informationen gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Die bundesweit rund 21 Millionen Heizkessel in Deutschland sind zu alt und ineffizient: Im Durchschnitt haben sie knapp 17 Jahre auf dem Buckel. Die Zahlen stammen aus einer Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft von Mitte 2015. Seitdem hat sich nichts Wesentliches geändert. Rund 17% der Kessel, etwa 3,5 Millionen, sind momentan älter als 25 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel ist nicht ausgewiesen, Schätzungen von Fachleuten zufolge sind es aber deutlich mehr als eine Million.

Heizungstausch: Es gibt einige Ausnahmen

Nicht für alle alten Heizungsanlagen ist nach 30 Jahren Betrieb Schluss: Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden. Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt fallen dagegen unter die Austauschpflicht. Wer länger in seinem Haus wohnt, den betrifft die Pflicht nicht, egal, welche Heizung er nutzt: Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, fallen unter die Ausnahme. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre. Die Einhaltung dieser Frist überprüfen Schornsteinfeger.

So ermitteln Hauseigentümer das Alter ihrer Heizung

Hauseigentümer haben mehrere Möglichkeiten, das Baujahr des Wärmeerzeugers zu ermitteln. Zuerst sollten sie auf dem Typenschild nachschauen, rät Hermann Dannecker vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). „Das Schild ist direkt auf dem Heizungskessel montiert oder aufgedruckt und verrät den Hersteller, die Leistung und das Baujahr“, so Dannecker. Das Typenschild ist aber nicht immer leicht zu finden, da der Kessel oft gedämmt ist, um Wärmeverluste zu vermeiden. Unter der Abdeckung befinden sich die entsprechenden Informationen beispielsweise auf einem Metallschild.

Weitere Optionen zur Altersbestimmung sind Protokolle des Schornsteinfegers, die Rechnung der Anlage oder Datenblätter, erklärt Dannecker. Ist überhaupt keine Information mehr vorhanden, helfen Fachleute weiter. Bei der Schornsteinfegerkontrolle oder der Heizungswartung können Eigentümer klären lassen, ob ihre Heizung in den Ruhestand geschickt werden sollte. Ein Tausch lohnt sich meistens nicht erst nach 30 Jahren. Fachleute empfehlen, bereits nach 20 Jahren eine Prüfung des Zustandes vorzunehmen.

Wer tauscht, sollte auf erneuerbare Energien setzen

Wer die alte Heizung ersetzt, sollte am besten auf erneuerbare Energien umsteigen, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Eine Ökoheizung schützt das Klima, da sie im Vergleich zu einer Öl- oder Erdgasheizung die Kohlendioxid-Emissionen drastisch senkt. Ökoheizungen erhöhen darüber hinaus die Unabhängigkeit von den endlichen fossilen Energien und ihren Preisschwankungen. Die Kosten über die Lebensdauer sind häufig vergleichbar mit denen von Öl- und Erdgasheizungen, auch von einer möglichen CO2-Steuer sind regenerative Heizungen nicht betroffen. 

Häuser mit Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien sind aber nicht nur klimafreundlicher: Sie erhalten auch eine bessere Note im Energieausweis. Darüber hinaus erfüllen sie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg: Im Südwesten dürfen bei einem Heizungsaustausch in Wohngebäuden nur noch Heizanlagen eingebaut werden, die durch mindestens 15% erneuerbare Energien unterstützt werden. Wer das nicht tut, muss alternative Erfüllungsoptionen wie Dämmmaßnahmen realisieren.

Wärmepumpen, Holzheizungen und Solarthermieanlagen

Eine erneuerbare Heizungsoption sind Wärmepumpen: Sie holen sich Wärme aus der direkten Umgebung und „pumpen“ diese kostenfreie Umweltwärme für Heizung und Warmwasser mit Strom auf ein höheres Temperaturniveau – die Technologie funktioniert wie ein umgekehrter Kühlschrank. Wärmepumpen lohnen sich auch wirtschaftlich, wenn die Häuser gut gedämmt sind und eine Niedertemperaturheizung eingebaut ist. Stückholz- oder Pelletkessel sind weitere Optionen. Die Zentralheizungen passen in jeden Heizungskeller, sind einfach zu bedienen und funktionieren weitgehend automatisch. Ein Pelletlager benötigt in etwa so viel Raum wie ein Öltank. Anschaffungs- und Betriebskosten sind in der Summe ähnlich hoch wie bei Heizungen mit fossilen Energieträgern.

Auch thermische Solaranlagen können sich lohnen. Anlagen zur Warmwasserbereitung erzeugen im Jahresdurchschnitt rund zwei Drittel der benötigten Wärme. Die Heizung kann dann im Sommer ganz abgeschaltet werden. Wer die Anlage auch zur Unterstützung der Heizung verwendet, spart weitere Brennstoffkosten. Eine heizungsunterstützende Solarwärmeanlage ist besonders dann sinnvoll, wenn das Heizsystem sowieso einen Pufferspeicher benötigt – etwa bei Holzheizungen.

Empfehlenswert ist auch der Anschluss an ein Wärmenetz. Liegt in der Straße ein Wärmenetz oder wird ein Wärmenetz geplant, ist der Anschluss meist eine sehr sinnvolle Option. Die Wärme stammt insbesondere bei neuen Wärmenetzen aus effizienten Blockheizkraftwerken und erneuerbaren Wärmequellen. Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird der Wärmepreis des Wärmeversorgers mit den Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten der eigenen Heizungsanlage verglichen. Diese sogenannte Vollkostenrechnung ist wichtig, da ein reiner Vergleich der Energiekosten zu falschen Ergebnissen führt.

Ein finanziell geförderter Sanierungsfahrplan oder eine vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Gebäudeenergieberater aus der Region zeigt, welche Heiztechnologie sich für welches Haus eignet, was zu tun ist und welche Förderprogramme Unterstützung bieten.

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