Berufskrankheiten: Das Unfallrisiko sinkt, aber Hautkrebs ist auf dem Vormarsch
Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), jetzt veröffentlicht hat.
Danach verringerte sich die relative Unfallquote von 21,89 auf 21,16 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter, ein neuer Tiefstand. Zugenommen hat dagegen die Zahl der Fälle von arbeitsbedingtem Hautkrebs. Insgesamt verzeichneten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im vergangenen Jahr bei 3.887 Versicherten arbeitsbedingten hellen Hautkrebs (2016: 3.723). Der durchschnittliche Beitrag zu den Berufsgenossenschaften erreichte mit 1,16 Euro je 100 Euro Lohnsumme einen neuen Tiefstand.
Unfallrisiko so niedrig wie nie
Das Risiko, bei der Arbeit einen meldepflichtigen Unfall zu erleiden, lag mit 21,16 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter im vergangenen Jahr so niedrig wie nie zuvor. Der Rückgang lässt sich über alle Branchen hinweg beobachten. Lediglich im Handel gab es eine leichte Zunahme. Insgesamt lag das Unfallrisiko im Bau- und Verkehrssektor deutlich über dem Durchschnitt, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung deutlich darunter.
"Die Entwicklung zeigt, dass Fortschritte möglich sind", sagte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Um weitere Verbesserungen zu erreichen, sei es jedoch nötig, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Querschnittsthema in den Betrieben zu verankern. Die gesetzliche Unfallversicherung mache den Unternehmen mit ihrer neuen Kampagne "kommitmensch" entsprechende Angebote. "Von Investitionen in die Prävention profitieren die Betriebe direkt - durch verringerte Ausfallzeiten, gestiegene Produktivität und motivierte Mitarbeiter."
Fälle von hellem Hautkrebs nehmen zu
Bei den häufigsten Berufskrankheiten waren die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr zwar insgesamt leicht rückläufig. Die Gesamtzahl der Fälle, in denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigte, sank um 4,9 Prozent auf 38.080. Davon betrafen rund 18.400 Fälle arbeitsbedingte Hautekzeme, zum Beispiel durch Feuchtarbeit (2016: 19.641). Bei 6.649 Versicherten stellten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine arbeitsbedingte Lärmschwerhörigkeit fest (2016: 6.850). Heller Hautkrebs, die dritthäufigste Berufskrankheit, war mit einem Anstieg um 165 Fälle allerdings die Ausnahme.
Vor diesem Hintergrund rief Breuer die Betriebe dazu auf, mehr in den Schutz der Beschäftigten zu investieren, die große Teile ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen. "Heller Hautkrebs ist vermeidbar. Die Risiken durch UV-Strahlung lassen sich mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gut in den Griff bekommen." Ein Teil der Verantwortung treffe aber auch die Beschäftigten: "Krebsprävention ist nicht auf die Arbeitszeit beschränkt. Wer seiner Haut etwas Gutes tun möchte, sollte sich auch am Wochenende nicht in die pralle Sonne legen."
Nicht mehr der Prävention zugänglich ist dagegen die Gruppe der asbestbedingten Erkrankungen. "Hier sehen wir die Auswirkungen des leichtfertigen Umgangs mit diesem Gefahrstoff im vergangenen Jahrhundert", so Breuer. 2017 stellten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei rund 3.700 Versicherten eine Erkrankung fest, die durch den beruflichen Kontakt mit Asbest ausgelöst wurde. Auch für die Mehrheit der 2.580 Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit (2016: 2.573) war Asbest die Ursache.