Gesundheitsschutz: So bleiben Ihre Mitarbeiter fit
Sicherheit und Gesundheitsschutz von Mitarbeitern haben in Deutschland Priorität. „Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsschutz haben, regelt das Arbeitsschutzgesetz“, sagt Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung.
Die darin verankerten Schutzmaßnahmen wirken: Laut der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DKUV) ist das Risiko, am Arbeitsplatz einen Unfall zu erleiden, 2016 um 0,4 Prozent gesunken. Alarmierend ist allerdings die steigende Zahl der berufsbezogenen Krankheiten. Hier mussten die Versicherungen 2016 80.029 Fälle bearbeiten, das ist ein Anstieg um 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
Um einer solchen Entwicklung im eigenen Unternehmen vorzubeugen, können Arbeitgeber mit einigen Vorkehrungen für eine gesunde Belegschaft sorgen. Dazu sind sie laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sogar verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung. „Hilfe bei der Erstellung finden Arbeitgeber übrigens bei den Aufsichtsbehörden der Länder, beispielsweise bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder Landesämtern für Arbeitsschutz“, verrät Schenk. Erkennt der Chef ein mögliches Risiko, hat er die Aufgabe, dagegen eine Schutzmaßnahme zu ergreifen.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss seine Einschätzung, die eingeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Überprüfung schriftlich dokumentieren. „Hält er sich nicht an diese Vorgaben, kann die Aufsichtsbehörde im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass die betroffene Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf oder Anlagen stillstehen müssen“, warnt der Referent der Nürnberger Versicherung. Daher sollten die Bedingungen auch regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Wirksame Schutzmaßnahmen
Gefährdungen und geeignete Gegenmaßnahmen sind natürlich von Branche zu Branche unterschiedlich: Während auf dem Bau Abstürze und Unfälle mit Maschinen zu den Schwerpunkten zählen, waren beispielsweise in der Lebensmittelindustrie 2016 30 Prozent aller Arbeitsunfälle Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Während im ersten Fall spezielle Sicherungen durch Kamera-Monitor-Systeme für Baumaschinen oder Montage-Schutzgeländer nötig sind, müssen im zweiten eher allgemeine Maßnahmen gegen die Verschmutzung oder den Verschleiß von Fußböden ergriffen werden.
Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen wie zum Beispiel Chemikalien gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die strenge Anforderungen an den Arbeitgeber stellt. Um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, muss es unter anderem eine allgemeine Betriebsanweisung, besondere Schutzausrüstung und eine spezielle Gestaltung des Arbeitsplatzes geben. „Branchenspezifische Tipps rund um den Arbeitsschutz gibt es bei allen Berufsverbänden und Kammern“, ergänzt Schenk.
Volkskrankheit: Rücken
Von Bergleuten bis zur Bürokauffrau: Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen fast jeden vierten Ausfalltag aufgrund von Arbeitsunfähigkeit in Deutschland, wie der Forschungsbericht „Berufskrankheiten durch mechanische Einwirkungen“ der BAuA 2016 ergab. Dies entspricht rund 13 Milliarden Euro Produktionsausfallkosten in den betroffenen Betrieben. Den Löwenanteil machen Erkrankungen des Rückens (insbesondere Rückenschmerzen) aus.
Betroffen sind meist Arbeitnehmer in Bau und Handwerk sowie in Dienstleistungs- und Büroberufen. Denn dauerhafte körperliche (Fehl-)Belastungen wie Heben und Tragen von schweren Lasten oder Dauersitzen und -stehen können gravierende gesundheitliche Auswirkungen haben. „Bei allen physischen Tätigkeiten ist es daher wichtig, auf einen Ausgleich zu achten, damit nicht immer die gleichen Muskeln oder Knochen belastet werden“, erläutert Schenk. Wer lange stehen muss, wie zum Beispiel Friseure, sollte auch die Möglichkeit haben, sich ab und an hinzusetzen.
Arbeitsorganisation und Prävention
Das Beispiel zeigt: Schon durch einfache Maßnahmen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter und ihren Betrieb vor den Folgen berufsbezogener Gefährdungen und Belastungen schützen. Insbesondere die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und eine flexible Organisation der Tätigkeit tragen viel zu gesunden Arbeitsbedingungen bei. Die Vermeidung von Lärm, die Verbesserung der Beleuchtung sowie des Raumklimas können Belastungen durch die Umgebung verringern. Aber auch zu lange Beschäftigungszeiten fördern das Unfallrisiko, gefährden die Gesundheit und führen zu einer Abnahme der Leistungsfähigkeit. Die Lösung: regelmäßige Pausen und flexible Arbeitszeiten.
Mitarbeiterausfall: Folgen absichern, Chancen nutzen
Egal ob Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Fällt ein Arbeitnehmer aus, ist der Ablauf im Betrieb gestört. Die Aufgaben des Erkrankten müssen andere übernehmen, zusätzliches Personal wird benötigt. Im schlimmsten Fall kommt es zu verzögerten Lieferterminen oder geplatzten Aufträgen. „Die Auswirkungen können vor allem für kleine Betriebe eine enorme finanzielle Belastung bedeuten“, weiß der Referent. Zum Schutz von Mitarbeitern und Betrieb ist für den Ernstfall auch eine wirksame Absicherung wichtig, beispielsweise eine kombinierte Gruppen-Unfallversicherung der Nürnberger. Im Schadenfall zahlt sie den Angestellten beispielsweise Krankenhaustagegeld, hohe Leistungen bei Invalidität oder eine Unfallrente. Arbeitgebern ersetzt sie hingegen etwa die Kosten für Suche und Einarbeitung einer Ersatzkraft. Besonderer Pluspunkt für Mitarbeiter: Eine Gesundheitsprüfung entfällt. Und: „Mit solchen Social Benefits verbessern Unternehmen nebenbei auch ihr Arbeitgeberimage und steigern die Motivation ihrer Arbeitnehmer. Ein klassische Win-Win-Situation“, schließt Schenk.
Gesund leben und arbeiten
Mehr zu den Themen für betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung erfahren Sie auf dem interdisziplinären Fachkongress Gesund leben und arbeiten, der vom 20. bis 22. Juni in Filderstadt stattfindet.
Unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Herrn Winfried Kretschmann, adressiert der Kongress mit rund 1.000 Teilnehmern alle Professionen und Entscheider in der betrieblichen Prävention.