Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Zum Start des Ausbildungsjahres: Das müssen Ausbildungsbetriebe beachten

In vielen Betrieben beginnen in den nächsten Tagen Azubis ihre Ausbildung. Dabei gibt es auch für die Ausbilder eine Menge zu beachten.

Wie lange dürfen Azubis arbeiten?

Im Ausbildungsvertrag wird die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Was darüber hinaus geht, sind Überstunden, die nur in besonderen Ausnahmefällen anfallen dürfen. Für die Arbeitszeit gelten für Jugendliche unter 18 Jahre Einschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Am Samstag ist die Beschäftigung nur in bestimmten Wirtschaftsbereichen erlaubt. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. Nur in wenigen Wirtschaftsbereichen ist eine Beschäftigung am Sonntag zulässig. 



Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Jugendliche unter 16 Jahre dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden; ab dem 16. Geburtstag können je nach Branche Ausnahmen gelten.

Welche Pausenregelung gilt für Azubis?

Auch Azubis haben ein Recht auf Pausenzeiten, über die sie frei verfügen können. Minderjährige müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden mindestens eine halbe Stunde Pause machen. Arbeiten sie mehr als sechs Stunden, beträgt die Pause eine Stunde. Bei volljährigen Azubis ist eine halbe Stunde Pause bei sechs bis neun Stunden Arbeitszeit vorgesehen und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeit.

Welche Aufgaben sind erlaubt?

Azubis haben darüber hinaus ein Recht auf eine ordentliche Ausbildung, mit der sie den Lehrberuf später ausüben können. Erlaubt sind daher nur dem Ausbildungszweck dienende Aufgaben, die die körperlichen Kräfte nicht übersteigen. Der Einsatz als Ersatz für andere Arbeitnehmer ist nach strenger Auslegung dieser Regelung nicht gestattet.

Wozu gibt es eine Probezeit?

In der Probezeit können Ausbildungsbetrieb und Azubi prüfen, ob sich die Ausbildungsziele gemeinsam erreichen lassen. Auszubildende finden heraus, ob der Beruf ihren Vorstellungen entspricht und wie gut er sich im gewählten Betrieb erlernen lässt. Arbeitgeber erfahren, ob der Azubi die beruflichen Grundanforderungen erfüllt. In der Probezeit darf der Ausbildungsbetrieb jederzeit und grundlos kündigen. Die Kündigung muss der Auszubildende aber spätestens am letzten Tag der Probezeit erhalten. Sonst kommt sie zu spät und der Betrieb kann nur noch aus wichtigem Grund kündigen.

Laut dem Berufsbildungsgesetz muss die Probezeit zwischen einem und vier Monaten betragen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Probezeit individuell festgelegt werden. Grundsätzlich erlaubt es das Berufsbildungsgesetz nicht, die Probezeit über die maximalen vier Monate hinaus zu verlängern. Ausnahmen sind laut ARAG Experten jedoch zulässig, wenn die Ausbildung zu mehr als einem Drittel der vereinbarten Probezeit ruht, beispielsweise krankheitsbedingt.

Was gehört zur Ausbildungsvergütung?

Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden angemessen bezahlen. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen fallen je nach Branche und Ausbildungsjahr jedoch sehr unterschiedlich aus. Die Ausbildungsvergütung muss aber jährlich ansteigen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird für die unterschiedlichen Ausbildungsjahre im Ausbildungsvertrag ausgewiesen. Außerdem wird geregelt, wann die Ausbildungsvergütung gezahlt wird, also zum Beispiel, ob am Ende oder in der Mitte des Monats.

Wie hoch ist die Arbeitsvergütung?

Seit Januar 2020 gilt laut BBiG eine Mindestvergütung für Auszubildende. In 326 Ausbildungsberufen dürfen nun keine Löhne unter dem Mindestlohn für Auszubildende ausgezahlt werden. Dieser Mindestlohn ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt: Ein Azubi im zweiten Ausbildungsjahr bekommt 18 Prozent mehr als sein Kollege im ersten Jahr. Im dritten Ausbildungsjahr sind es 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr sogar 40 Prozent mehr. Bis 2023 wird der Mindestlohn für Azubis schrittweise erhöht, ab 2024 passt sich die Höhe an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an. Seit 2021 erhalten Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro, 2022 gibt es bereits 585 Euro und 2023 beträgt der Mindestlohn 620 Euro brutto pro Monat.

Wer bezahlt Materialien?

Alle Materialien, die ein Azubi für die Ausbildung braucht – also alle Arbeit- bzw. Ausbildungsmittel – muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel Werkzeuge, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher, Berichtshefte, Zeichen- oder Schreibmaterial.

Wie viel Urlaub bekommen Azubis?

Jeder braucht mal eine Pause und auch Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet den Urlaubsanspruch nach Alter. Ist der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres

  • jünger als 16 Jahre, gibt es mind. 30 Werktage Urlaub 
  • jünger als 17 Jahre, gibt es mind. 27 Werktage Urlaub 
  • jünger als 18 Jahre, gibt es mind. 25 Werktage Urlaub 

Ist der Auszubildende volljährig, gilt für ihn das Bundesurlaubsgesetz. Er zählt dann als normaler Arbeitnehmer und bekommt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage – also mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Die Pflichten der Azubis

  • Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
  • Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.
  • Die Teilnahmepflicht schreibt den Besuch der Berufsschule für den Auszubildenden vor.
  • Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.
  • Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen muss.
  • Die Schweigepflicht verbietet es dem Azubi, Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.

Daneben ist der Auszubildende verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls dies vorgeschrieben ist. Und zuletzt ist der Azubi zur Krankmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet, wenn er nicht zur Arbeit kommen kann.

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Mit diesem Programm hat die Bundesregierung bereits im letzten Jahr kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Das Programm sieht Prämien für Betriebe vor, wenn sie Azubis im bisherigen oder größeren Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Diese Prämien werden ab 1. Juni 2021 verdoppelt. Dann beträgt die Ausbildungsprämie 4.000 Euro je Ausbildungsvertrag, wenn die Zahl der neu eingestellten Azubis konstant bleibt, wenn die Zahl erhöht wird, gibt es sogar 6.000 Euro pro Vertrag vom Staat. Auch die Übernahmeprämie aus insolventen Betrieben beträgt dann 6.000 statt 3.000 Euro. Neu ist ein Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen: Wenn sie eine Ausbildung trotz geringerer Geschäftstätigkeit in der Pandemie fortführen, erhalten sie 1.000 Euro.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder