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Beziehung im Job: Wenn Kollegen zum Paar werden

Dörte Neitzel

Der Betrieb zählt zu den erfolgversprechendsten Partnerbörsen Für rund 14 Prozent aller Arbeitnehmer hat eine feste Beziehung am Arbeitsplatz begonnen und immerhin jeder Fünfte hat sich schon einmal am Arbeitsplatz verliebt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen Forsa im Auftrag des Business-Netzwerks Xing. 

Von allen, die sich schon einmal am Arbeitsplatz verliebt haben, heißt es in der Studie, sind vor allem Kollegen mit 85 Prozent die attraktivsten Beziehungspartner. Nur jeweils knapp jeder Zehnte hat sein Herz an einen Vorgesetzten oder einen Kollegen verloren. Dabei verlieben sich Frauen laut Forsa häufiger in ihren Chef als Männer. Der größte Vorteil des Arbeitsplatzes: Man kennt den Partner durch die Arbeitstätigkeit bereits und kauft somit nicht „die Katze im Sack“. 

Beziehung am Arbeitsplatz: Was gilt rechtlich?

Liebe ist Privatsache, auch im Büro. Das heißt: Kein Chef kann die Liebe zwischen zwei Kollegen verbieten. Auch häufig vorhandene Ethikregeln oder ein Code of Conduct sind keine Argumente gegen eine Beziehung am Arbeitsplatz. Das gilt zumindest für Deutschland.

In den USA sind die Regelungen sehr viel strikter aufgrund einer anderen Rechtslage und kultureller Unterschiede. Beispielsweise mussten in der Vergangenheit der Ex-Intel-CEO Brian Krzanich und der Ex-CEO von Mc Donald’s ihre Posten räumen, da sie mit Mitarbeiterinnen eine Liebebeziehung angefangen hatten – entgegen der Compliance-Regeln. 

Hierzulande halten solche Beziehungsverbote keiner arbeitsrechtlichen Überprüfung stand. So musste sich beispielsweise der US-Konzern Walmart vom LAG Düsseldorf belehren lassen, dass Unternehmen eine Beziehung zwischen Mitarbeitenden auch in einer Ethikrichtlinie nicht verbieten kann (Az. 10 TaBV 46/05). Laut deutschen Gerichten bleiben Beziehungen am Arbeitsplatz grundsätzlich Privatsache (Az. 28 Ca 163939/14 Urteil Arbeitsgericht Berlin). Auch eine pauschale Meldepflicht, etwa aus Transparenzgründen, ist kaum haltbar. 

Was sind mögliche Probleme von Beziehungen unter Kollegen?

Unternehmen, die Beziehungen zwischen Kollegen kritisch sehen, fürchten zwei Probleme: Zum einen wollten sie vermeiden, dass die Arbeit vernachlässigt wird. Zum anderen sorgen sie sich ums Betriebsklima. Denn oft merken die Verliebten gar nicht, das eine zu offensichtliche Zurschaustellung der Beziehung die anderen Kollegen nervt. 

Und auch wenn der Chef die Beziehung selbst nicht verbieten darf, um des Betriebs- oder Abteilungsfriedens willen kann er eine der beiden Personen versetzen, sofern das organisatorisch möglich ist. Eine Kündigung ist dagegen nicht so einfach möglich. 

Beziehung mit Vorgesetzten: Komplizierter, aber nicht unmöglich

Das Persönlichkeitsrecht, eine Liebesbeziehung einzugehen, gilt auch für Chefs und ihre Mitarbeitenden. Allerdings gibt es hier einen speziellen Knackpunkt und der wurde mit der Affäre von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt publik. Dieser hatte mehrfach Beziehungen zu untergebenen Frauen. Durch die Weisungsbefugnis ergeben sich in solchen Fällen besondere Abhängigkeitsverhältnisse und damit mögliche Interessenskonflikte. 

Daher hat der Springer-Konzern nach dem Öffentlichwerden der Beziehungen seine Compliance-Regeln insofern geändert, dass Beziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden offengelegt werden müssen. Das soll unsachliche Begünstigungen oder Vorteilsgewährungen, aber auch der Missbrauch von Machtpositionen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern. 

Besonders heikel sind in dieser Hinsicht Beziehungen zwischen Auszubildenden und Ausbildern oder Praktikanten und deren Vorgesetzte. 

Knigge für eine Beziehung am Arbeitsplatz

Hierzulande gilt: Beziehungen am Arbeitsplatz sind Privatsache. Sie dürfen nicht verboten werden, sollten aber auch den Betriebsfrieden nicht stören. Daher raten Experten zu einigen Verhaltensregeln: 

  • Transparenz: Paare sollten ihre Beziehung erst öffentlich machen, wenn sie wirklich von Dauer und tragfähig ist. 
  • Arbeit nicht vernachlässigen: Paare, die statt zu arbeiten im Lager knutschen, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Kollegen nicht vernachlässigen: Gab es bislang Rituale wie eine gemeinsame Mittagspause, sollten diese weiterhin gepflegt werden.
  • Privates bleibt privat: Am Arbeitsplatz sollten Paare Privatleben und Beruf strikt trennen. Liebesgeflüster hat hier keinen Platz, ebenso wie vertrauliche Berührungen oder Küsse und Kosenamen.
  • Beziehungsprobleme zuhause lassen: Bei Streitigkeiten sollte sich das Paar entweder aus dem Weg gehen oder professionelle Kollegialität walten lassen. Private Probleme werden zuhause gelöst, Streitigkeiten sind tunlichst nicht am Arbeitsplatz auszutragen.
  • Rosenkrieg vermeiden: Endet die Beziehung, sollte das Ex-Paar sachlich bleiben und keine Fehde im Büro anzetteln. Ist das nicht möglich, hilft ein Abteilungs- und im Extremfall sogar ein Jobwechsel. 

Beziehung am Arbeitsplatz und gemeinsamer Urlaub

Wer eine Beziehung führt, will auch gemeinsam Urlaub machen. Das kann der Chef nicht verbieten, denn er muss die Wünsche aller seiner Beschäftigten berücksichtigen. Das gilt besonders für Paare, bei denen Kinder im Spiel sind.

Gleichzeitig muss er aber auch dringende betriebliche Belange einplanen. Das können beispielsweise Vertretungsregelungen sein. Hat sich das Paar zuvor gegenseitig vertreten, könnte es schlecht um den gemeinsamen Urlaub bestellt sein.

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