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Fachbegriff

Mieterstrom

Was ist Mieterstrom? 

Mieterstrom ist eine Form der dezentralen Energieversorgung, bei der ein Vermieter oder ein Drittanbieter als Anlagenbetreiber erneuerbare Energie auf dem Dach oder an der Fassade eines Wohngebäudes durch Solaranlagen erzeugt und direkt an die Mieter verkauft. Andere Quellen der erneuerbaren Energie, wie etwa die Windkraft, fallen nicht unter diesen Begriff. Ziel ist es, die Mieter von den steigenden Strompreisen zu entlasten, die lokale Energieerzeugung zu fördern und die Energiewende voranzubringen. 

Wie funktioniert Mieterstrom? 

Die Mieter beziehen den Strom direkt von der Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade des Gebäudes. Der Vermieter oder Drittanbieter ist als Anlagenbetreiber für die Installation und den Betrieb der Photovoltaik verantwortlich. Der erzeugte Strom wird zu einem niedrigeren Preis als der reguläre Strompreis an die Mieter verkauft. Die Abrechnung erfolgt entweder über den Vermieter oder direkt zwischen dem Anbieter und dem Mieter. 

Was sind die Vorteile von Mieterstrom? 

Mieterstrom bietet mehrere Vorteile. Zum einen können Mieter von niedrigeren Stromkosten profitieren, da der Strom direkt vor Ort durch die Solaranlage erzeugt wird und somit Transportkosten entfallen.  

Zum anderen können Vermieter ihre Immobilien attraktiver machen, indem sie ihren Mietern eine nachhaltige und kostengünstige Energieversorgung durch die Photovoltaik bieten. Der Mieter hat jedoch weiterhin das Recht, seinen Anbieter für Strom frei wählen zu können. 

Darüber hinaus kann Mieterstrom dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. 

EEG: Wie sieht die Förderung von Mieterstrom aus? 

Mieterstrom ist seit 2017 gesetzlich geregelt und wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einem Mieterstromzuschlag unterstützt. Durch das EEG soll es nicht nur Eigentümern bzw. Bewohnern von Ein- und Zweifamilienhäusern möglich sein, von Solaranlagen zu profitieren, sondern auch Mietern in einem Mehrfamilienhaus. Die Höhe der Förderung wird nach den Leistungsklassen der Solaranlagen bestimmt. 

Mieterstromzuschlag: Welche Voraussetzungen gibt es? 

Die Förderung durch das EEG äußert sich über den sogenannten Mieterstromzuschlag. Der Anlagenbetreiber kann den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber einfordern, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Die Anlagen für den Solarstrom dürfen maximal 100 Kilowatt Solarstrom erzeugen. 
  • Die Solaranlagen müssen auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sein. 
  • Der Solarstrom muss an Letztverbraucher im gleichen Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht werden, in dem sich die Anlage befindet. 
  • Der Strom darf nicht durch das Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet werden. 

Fazit: Mehr Solarstrom für die Energiewende 

Mieterstrom bietet eine attraktive Möglichkeit, um die lokale Erzeugung von Energie zu fördern, die Versorgung mit Strom unabhängiger vom allgemeinen Netz zu machen, die erneuerbaren Energien auszubauen und die Kosten für die Mieter zu senken.  

Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen, wie zum Beispiel die Investitionskosten für die Installation der Anlage und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Dennoch hat sich Mieterstrom in den letzten Jahren, trotz Anfangsschwierigkeiten, zu einem wichtigen Thema in der Energiewende entwickelt und wird voraussichtlich auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

Weiterführende Informationen

Mie­ter­strom | Bundesnetzagentur

Mieterstrom | BMWK

Mieterstrom: Energiewende im eigenen Haus | Informationsportal Erneuerbare Energien

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