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Ölheizungsverbot: Austauschpflicht ab 2026?

Dörte Neitzel

Das Wichtigste zuerst: Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es aktuell nicht. Allerdings gibt es Vorschriften, die den kommenden Austausch von Ölheizungen betreffen. Wer sich also eine neue Ölheizung einbauen lassen will - oder muss -, sollte die neuen Gesetze kennen. Denn diese gelten ab 2026, es gibt aber Pläne, wonach der Neueinbau von Ölheizungen bereits ab 2024 an Bedingungen geknüpft werden soll.

Für den Betrieb von bestehenden Anlagen gibt es gesonderte Vorschriften. Beides erklären wir im Folgenden.

Welche Vorschriften sollen für neue Ölheizungen ab 2024 gelten?

Im Zuge des Klimapakets der Bundesregierung sollen Heizungsanlagen, die mit fossilen Energien betrieben werden, nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mit erneuerbaren Systemen kombiniert werden. Das kann zum Beispiel eine Solarthermieanlage sein. Auch eine Ölheizung als Spitzenlastkessel zusammen mit einer Wärmepumpe wäre dann zulässig.

Es dürften ab 2024 nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Als Hybrid-System ist der Einbau einer neuen Ölheizung also auch noch nach 2024 zulässig. Doch steht das bislang nur in einem Konzeptpapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Pläne sind bislang noch nicht in Gesetzesform gegossen.

    Was gilt für neue Ölheizungen ab 2026?

    Fest steht: Ab 2026 wird der Neueinbau von Ölheizungen komplett verboten. Das heißt: Auch als Hybrid-System dürfen dann keine Ölbrennwertheizungen mehr neu installiert werden. Das gilt auch dann, wenn eine bestehende Ölheizung ersetzt werden muss.

    Welche Ausnahmen gibt es?

    Keine Regelung ohne Ausnahme, so auch hier. Ausgenommen von der Pflicht für die 65-Prozent-Regel sind Eigenheimbesitzer, bei denen baulich, wirtschaftlich oder rechtlich keine Heizungsalternative möglich ist. Eine solche Härtefallregelung kann zum Beispiel sein, wenn

    • die Dachfläche nicht ausreicht, um Solarthermie sinnvoll zu betreiben,
    • aus baulichen Gründen keine Wärmepumpe installiert werden kann,
    • aus baulichen Gründen keine Pelletheizung installiert werden kann,
    • der Anschluss an ein Fernwärmenetz nicht möglich ist.

    Wird Öl-Brennwerttechnik noch gefördert?

    Seit dem 1. Januar 2020 gibt es keine Förderung mehr für Ölbrennwertheizungen - auch dann nicht, wenn sie als Hybridsystem verbaut werden.

    Müssen bestehende Ölheizungen ab 2026 erneuert werden?

    Nein, wer sich bis 2026 eine neue Ölheizung einbauen lässt, darf diese vorerst weiterbetreiben. Wie lange sie genutzt werden dürfen, steht allerdings noch nicht fest. Im besagten Konzeptpapier ist zu lesen, dass Heizungen nach einer bestimmten Betriebsdauer ausgetauscht oder an die dann aktuell geltenden Klimaschutzvorgaben angepasst werden sollen - unabhängig vom Energieträger. Anfangs wären das 30 Jahre, die aber schrittweise verkürzt werden sollen.

    Welche Alternativen zur Ölheizung gibt es?

    Wärmepumpe: Sowohl das Umweltbundesamt (UBA) als auch die Politik setzt auf die strombasierte Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpe. Je nach Technologie entzieht sie der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und stellt sie im Haus zur Verfügung. Für Neubauten ist sie die erste Wahl, zumal, wenn der Strom mindestens teilweise per Photovoltaik auf dem eigenen Dach erzeugt werden kann. Für Bestandsbauten gilt: Zum einen sollte das Haus gut gedämmt sein, zum anderen sollte die Wärmeverteilung entweder über Fußbodenheizung oder spezielle, wärmepumpengerechte Heizkörper laufen. Der Grund dafür: Je höher die Vorlauftemperatur bei einer Wärmepumpe sein muss (für konventionelle Heizkörper), desto weniger effizient ist das Gerät.

    Pelletheizung: Immer mehr Experten gehen dazu über, Pelletheizungen nicht mehr als klimaneutral zu bezeichnen. Das UBA und das Bundesumweltministerium sprechen sich eindeutig dagegen aus. Allerdings ist eine Holzheizung - ob mit Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz - die einzige, die hohen Vorlauftemperaturen herbekommt.

    Brennstoffzellenheizung: Die Brennstoffzelle läuft auf Basis von Wasserstoff mit dem Prinzip der kalten Verbrennung. Doch Wasserstoff zählt bislang noch nicht zu den erneuerbaren Energien, da er aus Erdgas hergestellt wird. Erst mit grünem Wasserstoff, der mithilfe von Erneuerbaren erzeugt wird, würde eine solche Heizung unter die 65-Prozent-Regelung fallen.

    Fernwärme: Vor allem in Städten soll Fernwärme zum Standard werden. Wer sich an ein solches Netz anschließen lässt, muss auch nicht darauf achten, dass die Wärmeerzeugung jetzt bereits zum großen Teil erneuerbar vonstattengeht. Durch das Klimapaket der Bundesregierung sollten die Energieerzeuger bis spätestens 2045 sowieso klimaneutral arbeiten.

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