Neue Gesetze im Februar: Ausbau der Windenergie
Wind-an-Land-Gesetz
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz gibt die Bundesregierung ab 1. Februar verpflichtende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vor. Bislang sind nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft an Land ausgewiesen. Davon sind laut Bundesregierung jedoch nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Dem neuen Gesetz nach sollen bis Ende 2023 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag festgelegt. Repowering-Maßnahmen am selben Standort sind vorzuziehen.
Zwar dürfen die einzelnen Bundesländer künftig weiterhin über die Mindestabstände von Windrädern entscheiden, allerdings müssen sie dabei die vorgeschriebenen Flächenziele erreichen. Erreichen sie ihr Flächenziel nicht, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. Die Verfehlung der Flächenziele zu bestimmten Stichtagen wird künftig Folgen für die Planungen der Länder haben. Damit dies nicht passiert, vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung die Planungsverfahren.
Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr fällt
Ab 1. Februar 2023 heben weitere Bundesländer in die Maskenpflicht im Nahverkehr auf. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein müssen Pendler bereits seit Ende 2022 keine Maske mehr im öffentlichen Nahverkehr tragen. Ab Februar fällt die Pflicht bundesweit - Nah- sowie Fernverkehr. In Thüringen müssen Fahrgäste bis 3. Februar Maske tragen.
Letzte Chance für Ausbildungsprämie
Bis Ende Februar 2023 zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungsprämie an Betriebe, die das Durchschnittsniveau der besetzten Ausbildungsplätze halten konnten. Betriebe, die mehr Ausbildungsplätze anbieten konnten, erhalten die Ausbildungsprämie Plus.
Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz fällt
Ab dem 2. Februar soll es keine Testpflicht mehr am Arbeitsplatz geben. Eigentlich sollte die Pflicht erst am 7. April wegfallen, aber die stetige Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus mache dies bereits früher möglich, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums.
Weniger Energiesparlampen in Produktion
Ab Ende Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Betroffen sind Kontaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLmi) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Restbestände dürfen abverkauft werden.
Neuer Verbandskasten im Auto
Ab 1. Februar müssen Verbandskasten in Autos zwei Gesichtsmasken enthalten. Im Gegenzug gibt es ein Verbandstuch weniger. Die Pflicht eines Dreieckstuches entfällt komplett. Den neuen Verbandskasten müssen aber nur Autofahrer mitführen, die sich ein neues Fahrzeug kaufen.
Dieselfahrverbot in München
In München dürfen ab dem 1. Februar nicht mehr alle Dieselautos auf dem und innerhalb des Mittleren Rings fahren. Vom Fahrverbot betroffen sind Fahrzeuge der Dieselklasse 4 und niedriger. Taxen, Schwerbehinderte mit Parkausweis, Anwohner und Lieferverkehr sind von dem Verbot ausgenommen.
Bessere Bedingungen für Berufskraftfahrer
Ab Februar müssen innerhalb der Europäischen Union Berufskraftfahrer mindestens den Mindestlohn erhalten, der in dem jeweiligen Land bezahlt wird, durch das sie fahren.