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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Februar

Bessere Beratung bei Versicherungen

Am 23. Februar tritt die neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in Kraft. Sie soll die Beratungsqualität bei Versicherungen verbessern. Zudem sind Versicherungsvertreter dann verpflichtet, sich zu registrieren. Sie müssen jährlich 15 Stunden in die Fortbildung investieren. Außerdem werden Honorare strenger geregelt.

Neue Regelung trifft YouTuber

Auch für YouTube-Nutzer, die auf der Plattform Geld verdienen wollen, wird eine neue Regelung die Nutzung des Dienstes erschweren. Um in das Monetarisierungsprogramm aufgenommen zu werden, sind dann nicht mehr nur 10.000 Aufrufe pro Kanal nötig. Zusätzlich verlangt die Plattform als Bedingung 1000 Abonnenten und eine Sehdauer von 4000 Stunden in den vergangenen 12 Monaten. Das gilt auch für bereits bestehende Kanäle.

Schutz von Frauen vor Gewalt

Am 1. Februar tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, die sogenannte Istanbul-Konvention. Das Übereinkommen enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Mit Deutschland haben jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifiziert.

Zinkoxid in Kosmetika eingeschränkt

Es dürfen keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in Verkehr gebracht werden, die Verbraucher aus Versehen einatmen könnten. Das gilt zum Beispiel für Sprays. Das Inhalieren von Zinkoxidpartikeln kann eine Lungenentzündung zur Folge haben. Die Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wird ab 24. Februar 2018 wirksam.

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