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Neues Bauordnungsrecht für NRW: Engere Bebauung möglich

Das Bauordnungsrecht des Landes befasse sich mit den baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben und enthalte Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren sowie zur Bauaufsicht, heißt es im Gesetzentwurf (17/2166 und 17/3056) der Landesregierung. Durch den Beschluss des Landtags vom 21. Dezember 2017 sei das Inkrafttreten der ein Jahr zuvor beschlossenen Landesbauordnung um ein Jahr bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben worden. Die Zeit sei genutzt worden, um die Landesbauordnung „auf mögliche Baukosten steigernde Regelungsinhalte sowie mögliche Verfahrensbeschleunigungspotenziale zu überprüfen“.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf enthalte Änderungen des Abstandsflächenrechts sowie des vorbeugenden Brandschutzes. Darüber hinaus werde „die Gewährleistung sozialer Mindeststandards in Bezug auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit, insbesondere von Gebäuden mit Wohnungen und öffentlich zugänglichen Bauten, neu gefasst“. Durch die Anpassungen der Landesbauordnung an die bundesweite Musterbauordnung - insbesondere im Brandschutzrecht sowie Gebäudeklassensystems – sei „mit einer Baukostensenkung bei Neubauvorhaben zu rechnen“. Da künftig mehr Wohnungen barrierefrei zu errichten sein würden, seien Mehrkosten für den Wohnungsbau zu erwarten, „deren Höhe nicht näher beziffert werden kann“.

Die Tiefe der Abstandfläche wird künftig verändert, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Nachverdichtungspotentiale auszuschöpfen. Bei der Frage des Nachweises von Parkplätzen bleibt die grundsätzliche Stellplatzpflicht erhalten. Beabsichtigt ist aber eine Rechtsverordnung, die nur das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festschreiben soll. Die Gemeinden können dann selbst Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen treffen. Ziel der Novellierung ist auch, dass mehr Wohnungsbauprojekte in den Gemeinden angegangen werden.

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