Neue Gewerbeabfallverordnung sorgt für Ärger im Baugewerbe
Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht die neue Gewerbeabfallverordnung laut Bundestag anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist.
Laut Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks diene die Novelle der Gewerbeabfallverordnung der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Sie bringe die Ziele des Umwelt- und Ressourcenschutzes und die berechtigten Belange der betroffenen Gewerbe- und Industrieunternehmen zu einem sachgerechten Ausgleich. Die neugefasste Gewerbeabfallverordnung sei ein Meilenstein auf dem zur Schließung von Stoffkreisläufen.
Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können.
Ist die neue Gewerbeabfallverordnung ein bürokratisches Monster?
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), sieht in der Novelle ein bürokratisches Monster. Bauen werde jetzt noch teurer und komplizierter. Anstatt die Betriebe zu entlasten, werde ihnen immer mehr aufgebürdet. So forderte der ZDB bis zuletzt das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen. Denn zukünftig müssen Bauunternehmer mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf Baustellen auflaufen, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden müssen.
„Diese Vorschrift an sich ist schon lebensfremd und unverhältnismäßig. Denn sie gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Was daraus aber ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn Kubikmetern entstehen“, kritisiert Pakleppa weiter.
Vom Badumbau bis hin zum Großbauvorhaben werden Bauunternehmen zukünftig verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen zu dokumentieren. So sollen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. „Daraus entstehen Kosten in einer Größenordnung von rund 100 Millionen Euro und mehr, die das Bauen weiter verteuern. Das kann nicht im Interesse des kostengünstigen Bauens sein“, bemängelt Pakleppa.
Pakleppa abschließend: „Wir brauchen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbaren aufwand noch umsetzbar sind. Der vorliegende Entwurf ist lebensfremd, beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und gehört im wahrsten in eine der zehn Tonnen.“
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Verordnung gilt ab August
Da mit der Novelle deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stünden laut Bundestag zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung - dazu zählen Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen. Die Verordnung wird nun im Bundesgesetzblatt verkündet und in ihren wesentlichen Teilen voraussichtlich am 1. August 2017 in Kraft treten.