Verbände fordern Änderungen an Corona-Arbeitsschutzregel
Die neuen Regeln hätten zu Unsicherheiten im Kreis der Kälte-Klima-Fachbetriebe geführt, merken der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V. (VDKF) und der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) an.
Die geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen sehen unter Punkt 4.2.3 Lüftung Nr. 9 vor, dass bestimmte Geräte mit Umluftbetrieb nur in Räumen mit einer Person zulässig sind, da diese Geräte keine Außenluft zuführen und damit die Aerosolkonzentration nicht senken.
Diese Einschätzung steht nach Aussage der Verbände im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA). Zudem - so die Verbände - breiteten sich Aerosole auch ohne den Betrieb entsprechender Geräte binnen kürzester Zeit im Raum aus. Ob beispielsweise eine Split-Klimaanlage in dem Raum betrieben werde oder nicht, mache keinen Unterschied.
Die Verbände halten die Regelung daher für kritisch und bitten um Klarstellung durch das Ministerium.
Die vollständige Kritik der Verbände können Sie hier nachlesen.