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VBI und BDA fordern neue Vergabepraxis am Bau

Insbesondere müsse endlich der gesetzlich verankerte Vorrang des Leistungswettbewerbs umgesetzt werden. Die hohen Anforderungen an die Energiewende, Verkehrswende, Wohnungsbau und Brückensanierung stehen in krassem Widerspruch zur Suche nach dem billigsten Anbieter. Entscheidend müssen vielmehr die Aufstellung und Beurteilung von Qualitätskriterien sein. Auch bei einfachen Planungsleistungen sollte das Honorar nur eine untergeordnete Rolle spielen und mit nicht mehr als 20 Prozent gewertet werden.

Die Bundesregierung hat jüngst den Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021 vorgelegt. Danach ist klar, dass sich immer weniger Unternehmen an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Grund für die sinkende Attraktivität der öffentlichen Auftraggeber ist vor allem der immer weiter um sich greifende Preiswettbewerb, aber auch die Qualität der Ausschreibungen.

VBI und BDA fordern:

  • Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb bei max. 20 Prozent Preiswertung
  • Vereinfachung der Referenzregelungen
  • Keine Vergabe an Generalübernehmer
  • Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts
  • Widerstand gegen Dumpingforderungen bei Honoraren

Heidelberger Erklärung des VBI und des BDA.

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