Paritätische Gesundheitsfinanzierung: Laute Kritik aus dem Handwerk
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugestimmt. Dieser sieht eine gleichteilige Zahlung der Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Bislang zahlen Krankenkassenmitglieder die Zusatzbeiträge allein. Das soll sich ab dem 1. Januar 2019 ändern.
Durch die sogenannte paritätische Finanzierung würden Arbeitnehmer und Rentner jährlich um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Mehrkosten fallen allerdings zu Lasten von Arbeitgebern und Rentenversicherung.
Kritik aus dem Handwerk
Laute Kritik zum Gesetzentwurf gibt es vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Für Generalsekretär Holger Schwannecke ist Rückkehr zur Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen falsch. Dadurch würden milliardenschwere Belastungen für die Handwerksbetriebe entstehen, was besonders das lohnintensive Handwerk treffe. In einer Erklärung von Schwannecke heißt es weiter: „Alle zusätzlichen Arbeitskosten erhöhen für unsere Handwerksbetriebe den Wettbewerbsdruck, schwächen die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und werden sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Konkret werden die Handwerksbetriebe mit ihren rund 5,5 Millionen Beschäftigten zusätzlich mit einer Milliarde Euro im Jahr belastet. Schon jetzt finanzieren die Arbeitgeber einen höheren Anteil der Krankheitskosten der Arbeitnehmer, da sie allein die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Mitarbeitern zahlen. Bei der Beitragsfinanzierung jetzt noch einen draufzusetzen, ist das völlig falsche Signal.“
Selbstständige können profitieren
Für Selbstständige mit geringen Einnahmen könnte sich das neue Gesetz allerdings lohnen: Für sie soll der Mindestbeitrag auf 171 Euro im Monat halbiert werden. Derzeit müssen sie mindestens doppelt so viel zahlen.