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Krankenversicherung: Von der privaten in die gesetzliche wechseln - so geht's

Dörte Neitzel

Ist man jung und knackig, klingen die Werbeversprechen der Privatkrankenkassen verlockend: ein niedriger Beitrag, umfangreiche Leistungen und das Privileg, privat versichert zu sein. Alles gut?

Alles gut, bis sich Lebenssituationen ändern! Nicht selten reut privat Versicherte ihre Entscheidung nach einigen Jahren. Da wird die Versicherung peu à peu immer teurer. So lag die durchschnittliche Beitragserhöhung der Privatkassen nach Angaben des PKV-Verbands bei jährlich rund drei Prozent in den vergangenen zehn Jahren.

Oder Kinder sind hinzugekommen und müssen selbst hohe Versicherungsbeiträge zahlen. Da erscheint so manchem das solidarische System der gesetzlichen Kasse gar nicht mehr so unattraktiv. Doch was tun? So einfach ist der Wechsel ins gesetzliche System nämlich nicht.

Voraussetzungen für einen Wechsel von der PKV zur GKV

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wurde vor einiger Zeit erschwert. Viele Versicherte hatten die hohen Leistungen und geringen Kosten als gesunde, junge Arbeitnehmer ausgenutzt, um im Alter wieder ins Solidarsystem zu wechseln. Ein teurer Spaß für die Solidargemeinschaft. Daher hat der Gesetzgeber den Wechsel an strenge Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen maximal 62.550 Euro pro Jahr brutto verdienen (Stand: 2020).
  • Sie müssen unter 55 Jahre alt sein, sonst wird es fast unmöglich.

Trotzdem gibt es einige Tricks, wie auch Selbständige wechseln können.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige

Selbständige haben es schwer in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Als Unternehmer haben Sie nur zwei Möglichkeiten:

1.  Familienversicherung

Sie geben Ihr Geschäft auf und wechseln in die kostenfreie Familienversicherung. Das ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie

  • sowieso vorhatten, Ihr Unternehmen zu schließen und
  • Ihr Ehegatte bzw. die Ehegattin bereits gesetzlich versichert ist.

Auch darf Ihr Einkommen dann bestimmt Grenzen nicht überschreiten. Erlaubt ist lediglich ein Verdienst von 583,33 Euro pro Monat (Stand: 2020), dazu zählen auch Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte. Auch ein Mini-Job ist erlaubt. Der Vorteil: Waren Sie vorher privat pflegeversichert, wird Ihnen diese Zeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung angerechnet und Sie sind in der Regel nahtlos abgesichert. Ohne private Pflegeversicherung haben Sie eine Wartezeit von zwei Jahren, bis Sie Ansprüche geltend machen können. Der Vorteil: Diese Möglichkeit steht auch Über-55-Jährigen offen.

2. Festanstellung

Die zweite Möglichkeit ist es, sich fest anstellen zu lassen. Voraussetzung hier: Es muss sich um den Hauptberuf handeln. Zudem muss das Gehalt monatlich mehr als 450 Euro betragen, darf aber 62.550 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Vorsicht: Die Krankenkassen prüfen, ob Sie sich nur zum Schein anstellen lassen oder es ernst meinen. Ihre Selbständigkeit müssen Sie dafür nicht aufgeben. Sie darf allerdings nur ein Nebenberuf sein. Das heißt: Die Einnahmen müssen weniger sein als die des Hauptberufs und die Arbeitszeit darf auch nicht höher liegen als bei der Hauptbeschäftigung.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte

Angestellte haben es etwas leichter, in die GKV zu wechseln, allerdings für sie ist die Altersgrenze von 55 Jahren quasi gesetzt. Ab dem 56. Lebensjahr funktioniert der Wechsel faktisch nur noch über die Familienversicherung (wie bei Selbständigen, siehe oben) mit den entsprechend restriktiven Einkommensgrenzen für Sie selbst und den Ehepartner.

Bis 55 Jahre allerdings lautet die Devise lediglich: runter mit dem Gehalt. Das können Sie mit Teilzeitarbeit oder auch einer Auszeit (Sabaticcal) erreichen. Auf ein Jahr hochgerechnet darf Ihr Jahresbruttogehalt lediglich nicht mehr als 62.550 Euro betragen. Damit fallen Sie automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung.

Auch die sogenannte Brückenteilzeit (mit Rückkehrrecht) ermöglicht die Rückkehr. Als Angestellter können Sie Ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren und anschließend zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Diesen Kniff können Sie allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens sechs Monate bei einem Unternehmen angestellt sind, das mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigt.  Im folgenden Jahr können Sie Ihr Jahresgehalt dann auch wieder hochschrauben. Übersteigt es dann die Grenze, müssen Sie sich nicht wieder privat versichern, sondern versichern sich ganz einfach freiwillig gesetzlich.

Lässt sich der Arbeitgeber nicht auf die Teilzeit ein, gibt es eine weitere Möglichkeit, das Gehalt zu reduzieren: Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge um. Das lohnt sich allerdings nur, wenn Sie Ihr Bruttogehalt unter 65.862 Euro liegt. Bis zu 3.312 Euro können Sie pro Jahr vom Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Auf diese Weise schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Dadurch sinkt das für die Krankenkasse maßgeblich Entgelt unter die magische Grenze von 62.550 Euro und Sie sorgen für ihr Alter vor. Diesem Trick kann sich Ihr Arbeitgeber übrigens nicht entziehen, denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung.

Eine etwas kompliziertere Lösung ist, eine Versicherung im Ausland. Beispielsweise gibt es in der Schweiz, in Schweden oder den Niederlanden eine entsprechende Versicherungspflicht. Allerdings müssen Sie dann auch Ihren Wohnort wechseln und im jeweiligen Land für mindestens zwölf Monate bei einem dortigen Unternehmen arbeiten. Bei Ihrer Rückkehr können Sie dann in die GKV wechseln.

Die wohl radikalste Möglichkeit, den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu erzwingen ist sich arbeitslos zu melden.

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