Neue Richtlinie zur Förderung von KMU-Unternehmensberatungen
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist das neue Bundesprogramm zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freie Berufe in Kraft getreten. Unternehmen, die zur Lösung ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, können entsprechend der neuen Förderregularien einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Beratung erhalten.
Förderungen für KMU sind für mehrere in sich abgeschlossene Unternehmensberatungen möglich, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren bis Ende 2026. Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der westdeutschen Bundesländer 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung, und in den ostdeutschen Bundesländern 80 Prozent, höchstens jedoch 2.800 Euro pro Beratung. Die durchführenden Beraterinnen oder Berater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein. Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung können online seit dem 1. Januar 2023 gestellt werden. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ziel der Förderung ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken.
Die Leitstelle beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die Umsetzung des Förderprogramms eingebunden ist, unterstützt interessierte Unternehmen bei der Antragstellung und beantwortet Fragen zur Beratungsförderung.