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Geografische Angaben: Regionale Handwerksprodukte besser schützen

Am 28. Februar hat der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament den Berichtsentwurf von Marion Walsmann (EVP) zum Verordnungsvorschlag über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse angenommen. Zum Ergebnis erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die abgestimmte Position des Europäischen Parlaments verbessert den Vorschlag zum Schutz geografischer Angaben für Handwerksprodukte wesentlich. Gut ist vor allem, dass das Eintragungsverfahren einfach und für KMU mit geringen Kosten verbunden sein soll. Im Rahmen einer digitalen Eigenerklärung soll der Betrieb darüber informieren müssen, ob die jeweiligen produktspezifischen Anforderungen erfüllt worden sind. Handwerksbetriebe können sich bei allen Fragen rund um bestimmte Anforderungen an Produkte unterstützen lassen wie auch beim Nachweis, dass dieses Produkt die notwendige Verbindung zu einer bestimmten Region hat. Die neuen EU-Schutzmöglichkeiten würden ihnen somit ohne Hürden zur Verfügung stehen.

Die Definition „handwerklicher Erzeugnisse“ soll vereinfacht und angepasst werden. Im Mittelpunkt steht danach die Herstellung von Hand oder mit Hilfe von manuellen oder digitalen Werkzeugen: Das sorgt für mehr Rechtsklarheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksbetrieben. Insgesamt werden die Vermarktungschancen von Produkten verbessert, die nach bewährter Handwerkstradition in den bekannten Regionen hergestellt werden, darunter Schwarzwälder Kuckucksuhren, erzgebirgische Schwibbogen und Solinger Messer.

Auch eventuellem Missbrauch soll ein Riegel vorgeschoben werden: Die wesentlichen Herstellungsschritte für ein bestimmtes Produkt müssen demnach in einem abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden. Das ist wichtig, um zu verhindern, dass geografische Angaben in betrügerischer Weise genutzt und dadurch tatsächlich schützenswerte Handwerksprodukte im Wettbewerb benachteiligt werden. Wir erwarten, dass diese Erfolge im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben.“

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