Betriebliche Altersvorsorge: Mit bAV sicher versorgt
Die Renten sind sicher. Nur ausreichend sind sie künftig nicht. Wer als Arbeitnehmer 2019 den bundesweiten Durchschnittslohn von 3.994 Euro brutto im Monat verdiente, kann sich 2030 auf ganze 1.397 Euro Rente freuen – vorausgesetzt, er hat wenigstens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt.
Das Geld muss er allerdings noch versteuern und Krankenkassenbeiträge davon bezahlen. Geht dann noch die durchschnittliche Miete für eine 75 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung in Höhe von durchschnittlich rund 650 Euro kalt von den Bezügen ab, bleibt nicht viel, um ab und zu in den Urlaub zu fahren, den Enkeln ein Geschenk zu machen, oder mit Freunden einen fröhlichen Sommerabend im Biergarten zu verbringen.
Im Gegenteil: Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung kommt zu dem Schluss, dass im Jahr 2036 jeder fünfte Deutsche nach seinem Renteneintritt in Armut leben wird.
Jeder hat ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge
Es sei denn, er hat selbst für das Alter vorgesorgt. Dazu hat seit 1974 jeder gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer nach § 1a des Betriebsrentengesetzes Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehaltes für die Altersvorsorge verwenden wollen, muss sie ihr Arbeitgeber dabei unterstützen, indem er ihnen eine geeignete Möglichkeit anbietet, um mit dem Geld Vermögen für das Alter aufzubauen.
In kleineren und mittelgroßen Betrieben schließt er für diese Entgeltumwandlung meist eine spezielle Lebens- oder Rentenversicherung ab. Diese kann zusätzliche Bausteine wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Größere Unternehmen bieten auch Pensionsfonds und eigene Pensionskassen an, oder sie sagen Mitarbeitern eine Betriebsrente zu.
Der Chef muss bei bAV mitzahlen
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom monatlichen Bruttoeinkommen abgezogen. Da nur der danach verbleibende Teil der Bezüge sozialversicherungspflichtig und zu versteuern ist, sparen Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Altersvorsorge Steuern und Abgaben.
Das Monatseinkommen, von dem sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen, können sie so um bis zu 276 Euro schmälern. Das Finanzamt erkennt Abzüge von bis zu 552 Euro monatlich an.
Da die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer sinken, zahlt auch sein Chef weniger Abgaben – und zwar rund 20 Cent für jeden Euro Gehalt, den Angestellte umwandeln. Der Gesetzgeber hat Betriebe daher 2019 dazu verpflichtet, 15 Prozent des Beitrags zu übernehmen, den Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Derzeit gilt das zwar nur für neue Vorsorgeverträge, ab 2022 jedoch auch für solche, die schon 2019 bestanden.
Betriebliche Renten sind im Alter zu versteuern
Durch diese Regelungen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für jeden, der befürchtet, im Alter zu wenig gesetzliche Rente zu bekommen. Allerdings sollten Arbeitnehmer bei dem Vorsorgemodell ein paar Details bedenken.
Da sie während ihres Berufslebens durch die Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparen, müssen sie im Ruhestand das Einkommen versteuern, das sie aus der betrieblichen Altersvorsorge beziehen. Da ihr Steuersatz dann aber meist erheblich niedriger ist, lässt sich das verkraften.
Auch Krankenkassenbeiträge sind auf Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge zu entrichten – seit vergangenem Jahr allerdings nur noch auf den Teil der Bezüge, der 160 Euro übersteigt.
Ist die bAV im Fall einer Insolvenz sicher?
Arbeitnehmer sollten auch darauf achten, was mit dem von ihnen angesparten Kapital passiert, falls ihr Arbeitgeber pleite geht. Haben sie eine Lebens- oder Rentenpolice bei einem seriösen Versicherungskonzern als betriebliche Altersvorsorge gewählt, müssen sie sich darüber in der Regel nicht den Kopf zerbrechen.
Bei einer Pensionskasse oder der Zusage einer Betriebsrente, bleibt das angesparte Geld dagegen in der Regel im Unternehmen des Arbeitgebers. Gerät dieser in finanzielle Schwierigkeiten, kann er Renten unter Umständen nicht wie geplant auszahlen. Dann springt allerdings oft der sogenannte Pensionssicherungsverein ein. Er finanziert sich aus Beiträgen von Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente zugesagt haben.
Dennoch sind unternehmensinterne Vorsorgemodelle in wirtschaftlichen Krisenzeiten weniger sicher als eine Lebens- oder Rentenversicherung. Auch lassen sich Einzahlungen in die Pensionskasse eines Arbeitgebers meist nicht fortsetzen, wenn Mitarbeiter in ein neues Unternehmen wechseln. Eine Renten- oder Lebensversicherung können sie dagegen meist problemlos weiter bedienen.
Von der bAV profitieren auch Arbeitgeber
Schließlich profitieren auch Betriebe, wenn sie ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Sie werden als Arbeitgeber attraktiver und binden Mitarbeiter an sich.
Zugleich sparen sie bis zu 20 Prozent Lohnnebenkosten, weil auch ihr eigener Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen sinkt. Ihre Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber dagegen als Betriebsausgaben absetzen.
Betriebliche Altersvorsorge auch für den Chef?
Führen sie ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft und beschäftigen sich selbst als angestellten Geschäftsführer, können Chefs sogar für sich selbst mit einer betrieblichen Altersvorsorge eine Rente ansparen.
Andere Formen der Vorsorge wie eine Rürup-Rente oder Immobilien sind für Selbständige jedoch meist attraktiver. Sicherer als eine gesetzliche Rente sind sie allemal.