Azubis dürfen Berichtsheft digital führen
Der Bundesrat hatte bereits im März das Berufsbildungsgesetz angepasst und beschlossen, dass der Ausbildungsnachweis künftig nicht mehr verpflichtend schriftlich erfolgen muss. Ab dem aktuellen Ausbildungsjahrgang dürfen Azubis ihr Berichtsheft also digital führen. Es ist aber keine Pflicht, denn auch die bisherige Schriftform ist weiterhin zulässig.
Vorteile des digitalen Berichtshefts
Sowohl für Ausbilder als auch für die Azubis bietet die digitale Form viele Vorteile: Zum einen entfällt viel Bürokratie, denn weder Papierausdrucke noch Ordner sind künftig mehr nötig. Anmerkungen des Ausbilders können direkt ins digitale Dokument gemacht werden. Auch das Problem schwer lesbarer Handschriften entfällt für Ausbilder.
Da das Berichtsheft als Ausbildungsnachweis gilt, muss es zur abschließenden Prüfungsmeldung vorgelegt werden. Dafür muss es weiterhin vom Auszubildenden und Ausbildenden abgezeichnet werden. Dafür ist nun eine elektronische Signatur zugelassen.
Form muss im Voraus festgelegt werden
Azubis können zwar wählen, in welcher Form sie ihr Berichtsheft führen wollen, jedoch muss dies zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Ein Tool für Betriebe und Azubis ist das Online-Berichtsheft BLok. Die Software wird durch den Bund und die Europäische Union unterstützt und ist kostenlos.
Die Deluxe-Ausführung für SHK-Azubis ist der Ausbildungsordner aus dem Alfons W. Gentner Verlag: Er bietet neben einem strukturierten Ordnungsinstrument für Ausbildungsnachweise und Fachberichte eine interaktive Verknüpfung zur Website www.sbz-monteur.de mit persönlichem Zugang, Online-Datensafe und einer Berichtsheft-Erinnerungs-Funktion.