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VDI: Legionellen-Risiko in Rückkühlwerken minimieren

Rückkühlwerke bergen das Risiko, Quelle von Legionellen-Infektionen zu sein. Ursachen für die Vermehrung der Bakterien sind hier Verunreinigungen des Kreislaufwassers, hohe Temperaturen und konstruktive Merkmale. Betreiber stehen in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Der Entwurf der neuen Richtlinie VDI 2047 Blatt 3 für Kühltürme über 200 Megawatt bietet dazu Hilfe. Der Gesetzgeber plant, auf Basis dieser Richtlinie die künftige 42. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnungen) zu erlassen, um Menschen vor Gefährdungen durch Legionellen zu schützen.

VDI 2047 Blatt 3 benennt die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb für die Planung, das Errichten und das Betreiben einschließlich der erforderlichen Instandhaltung von großen Kühltürmen. Gemeint sind damit Türme mit einer Kühlleistung größer als 200 Megawatt je Luftaustritt, wie sie in der Energiewirtschaft verwendet werden.

Betreiber potenziell gefährdeter Anlagen müssen mit ordnungs- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie ihre Anlage nicht nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, betrieben und instandhalten. VDI 2047 Blatt 3 wendet sich daher insbesondere an Bauherren, Planer, Anlagenhersteller, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Betreiber, Dienstleister (z. B. für Instandhaltung), Sachverständige, Unfallversicherungsträger sowie Betriebs- und Amtsärzte. Ziel der Richtlinie ist es, die Betriebssicherheit sicherzustellen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2047 Blatt 3 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen; Naturzugkühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln) ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU). Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von 71,20 Euro beim Beuth Verlag (Tel: +49 30 2601-2260) erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2017.

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