Senkung der Warmwassertemperatur: Sparen an falscher Stelle?
Der Wunsch nach Energieeinsparung in Wohngebäuden und öffentlichen Einrichtungen macht hier auch vor dem Trinkwasser nicht Halt. Einige Vermieter versuchen bereits, beispielsweise mit der zeitweisen Reduzierung von Raum- und Warmwassertemperaturen den Kosten Einhalt zu gebieten, ohne sich jedoch der Konsequenzen im Klaren zu sein.
So kann beispielsweise die Absenkung der Trinkwarmwassertemperaturen ungeahnte gesundheitliche Konsequenzen sowie enorme Folgekosten nach sich ziehen, warnt der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene DVQST und ordnet reduzierte Warmwassertemperaturen nachfolgend sachverständig ein und zeigt Lösungen auf.
Reduzierte Warmwassertemperatur begünstigt Legionellenwachstum
Jeder Bürger in Deutschland hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Während man bei reduzierten Raumtemperaturen lediglich friert, besteht bei zu niedrigen Warmwassertemperaturen jedoch eine ernstzunehmende Gefahr für Gesundheit und sogar Leben der Benutzer.
Denn bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 °C besteht ein erhöhtes Risiko auf Vermehrung von Legionellen und anderen krankheitserregenden Bakterien in der häuslichen Trinkwasser-Installation.
Wenn also in der Trinkwassererwärmungsanlage die Temperatur niedriger als die in den Regelwerken vorgeschriebenen 60 bis 55 °C eingestellt wird, kann sich das Warmwasser aufgrund der zwangsläufigen Auskühlung auf dem Weg zur Entnahmestelle und im zirkulierenden System auf unter 50 °C abkühlen und dem Wachstum von Legionellen und anderen krankheitserregenden Keimen Vorschub gewähren. Legionellen sterben erst in Temperaturbereichen oberhalb 55 °C ab, und nur bei über 60 °C geschieht das in genügend schnellem Maße.
Selbst in der Fachpresse kursieren mittlerweile kuriose Meldungen, wie Zukunftsstrategien für eine energieeffiziente Trinkwassererwärmung aussehen könnten. Tatsächlich wird zwar bereits seit vielen Jahren an verschiedenen Techniken geforscht, die einen hygienisch sicheren Betrieb bei geringen Warmwassertemperaturen ermöglichen sollen.
Nach Auskunft des Umweltbundesamtes und seiner amtlichen Mitteilung zur Kollisionsregel zwischen TrinkwV und Gebäudeenergiegesetz liegt jedoch bisher für keine dieser technischen Lösungen ein stichhaltiger Nachweis vor, dass sie in der Praxis ebenso sicher funktionieren wie die Einhaltung der vorgegebenen Temperaturen. Im Gegenteil – Energieeinsparung darf nicht auf Kosten einer Gesundheitsgefährdung geschehen.
Differenzierte Betrachtung erforderlich
Jede Trinkwasser-Installation mit ihrer Warmwasserbereitungsanlage ist individuell auf die Erfordernisse des Gebäudes abgestimmt und muss zum hygienisch sicheren Betrieb auch dauerhaft innerhalb dieser geplanten Rahmenbedingungen betrieben werden, um jedem Verbraucher hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
Eine Kontamination mit krank machenden Mikroorgansimen aufgrund falsch umgesetzter Energiesparmaßnahmen muss anschließend mit erheblichem technischem oder organisatorischem Aufwand bekämpft werden, um eine Gesundheitsgefährdung der Nutzer zu verhindern.
Demzufolge sind unbedachte, laienhafte Handlungen und Eingriffe in solche Systeme für alle Nutzer des Gebäudes als gesundheitsgefährdend einzustufen und gegebenenfalls mit unkalkulierbaren Folgekosten verbunden. Will man dann die Anlage wieder in einen bestimmungsgemäßen Betrieb setzen, sind beispielsweise aufwendige Gefährdungsanalysen, Reinigungen, Desinfektionen und Sanierungen die Folge. Die Kosten hierfür können dadurch den Einspareffekt schnell übersteigen.
Ebenso wenig zulässig ist ein zeitlich eingeschränkter Betrieb der Trinkwassererwärmung mit Zirkulation (Zeitschaltuhr), oder eine Betriebsweise mit abgesenkten Temperaturen (< 60/55 °C) in zentralen Großanlagen.
Neben den gesundheitlich-hygienischen Risiken und entgegen der landläufigen Meinung wirkt eine tägliche temporäre Temperaturabsenkung letztendlich kaum Energie sparend, da für eine spätere Temperaturerhöhung ungleich mehr Energie eingesetzt werden muss.
Mögliche Lösungen
Bereits mit Beginn SARS-CoV-2-Pandemie informierte der DVQST im Frühjahr 2020 Verbraucher und Fachwelt über die besonderen Anforderungen der Trinkwasserhygiene im Zusammenhang mit der Nicht-Nutzung von Gebäuden und über die Anforderungen an eine fachgerechte Wiederinbetriebnahme mit dem Beginn der Lockerungen.
Konkrete Anforderungen und Hilfestellungen zur Außer- und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen bietet die Expertenempfehlung VDI/DVQST EE 3810 im Blatt 2.1. Eine fachgerechte Außerbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen oder Teilen davon in Gebäuden obliegt ausschließlich geschultem Fachpersonal, welches zuerst feststellt, was im individuellen Fall möglich ist und darüber informiert, welche Auswirkungen und Maßnahmen gegebenenfalls im späteren Betrieb erforderlich sind.
Wird in einem öffentlichen Gebäude, oder auch in Großanlagen z. B. über einen längeren Zeitraum kein Warmwasser benötigt, kann das Warmwasser-System durchaus vollständig abschaltet werden. Hierbei sollte jedoch für eine aktive Auskühlung durch Ausspülen von Warmwasserspeicher und Rohrleitungen mit Kaltwasser gesorgt werden, da bei langsamem Auskühlen in den kritischen Temperaturbereichen zwischen 20 und 50 °C ein Bakterienwachstum gefördert wird.
Der Grundsatz „Wasser muss fließen“ gilt jedoch auch für Anlagen, die nur teilweise außer Betrieb genommen werden sollen. Hier muss überall im System ein regelmäßiger Wasseraustausch stattfinden, damit kein Wasser in den Leitungen steht (stagniert) und seine Trinkwasserqualität verlieren kann. Das bedeutet, dass auch bei abgeschalteter Trinkwassererwärmung die Zirkulationspumpe weiterhin für eine Umwälzung des Wassers sorgen und auch das (dann kalte) Wasser der Warmwasserleitungen regelmäßig durch Entnahme oder Spülung ausgetauscht werden muss. Das Ausspülen der Leitungen ist dabei keine Wasserverschwendung, sondern nur die notwendige Simulation der bestimmungsgemäßen Nutzung.
Kleinere Anlagen, z. B. Wohnungen mit Gasthermen, Durchlauferhitzer oder Kleinspeicher, sind in Bezug auf potenzielle Energieeinsparung durchaus im Vorteil. Diese können mit wenig Aufwand auch zeitweise außer Betrieb genommen werden.
In jedem Fall gilt: Wenn über mehrere Tage hinweg kein Warmwasser benötigt wird, ist es besser, die Erwärmung komplett abzuschalten, als sie bei niedrigen Temperaturen weiterlaufen lassen.
Am meisten Energie kann jedoch gespart werden, wenn die Leitungen und Einbauteile ordnungsgemäß gedämmt sind, wenn klein dimensionierte Anlagen verbaut werden und die Systeme richtig einreguliert und instandgehalten sind.
An der richtigen Stelle sparen
Der DVQST empfiehlt, Energie an den richtigen Stellen zu sparen, beispielsweise durch eine an der Armatur abgesenkte Dusch-Temperatur und eine kürzere Duschzeit. Wer es schaffe, aus 15 min Duschen bei 40 °C nur noch 5 min bei 38 °C zu machen, spare viel Energie und Wasser, und das bei gesundheitlich sicheren Warmwassertemperaturen von 55 bis 60 °C.
Um langfristig einen nachhaltigen, wirtschaftlichen und damit Energie sparenden Betrieb von Warmwasseranlagen zu gewährleisten, sei zudem eine regelmäßige Instandhaltung unabdingbar: Verkalkte Wärmeübertrager, überdimensionierte Anlagen und Leitungen, alte Pumpen, hydraulisch nicht abgeglichene sowie unzureichend gedämmte Trinkwasser-Installationen führen zu unnötig hohem Energieverbrauch und -kosten.
In diesem Zuge tragen technische Verbesserungen der Anlage erheblich dazu bei, die vorhandenen Energiequellen effizienter zu nutzen. Bei Neubauten, Generalsanierungen und dergleichen sollte auf eine schlankere Dimensionierung und Verlegung von Rohrleitungen und Trinkwassererwärmer geachtet werden.
Energie zu sparen bedeute nicht zwangsläufig auch Kosten zu sparen. Energiesparen könne nur, wer überlegt und informiert handelt. Unüberlegte Eingriffe, wie die Absenkung der Warmwassertemperaturen könnten langfristig nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Gesundheit teuer zu stehen kommen, mahnt der DVQST.
Siehe auch: www.dvqst.de
Literatur
[1] Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz – Mindesttemperatur von erwärmtem Trinkwasser aus Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Mitteilung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission. Bad Elster: Umweltbundesamt Fachgebiet II 3.5, 11. Dezember 2020, Download: www.bit.ly/tga1429
[2] VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2020