Regelmäßige Stichproben fürs Trinkwassersystem: So geht's
Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige, systemische Untersuchungen auf Legionellen für alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 551 vor. Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen einzelnen Entnahmestellen geht, sondern um eine Stichprobe zur Feststellung einer möglichen Kontamination mit Legionellen in Teilen der Installation, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann. Das betrifft insbesondere die zentralen Teile der Installation wie Verteiler, Trinkwassererwärmungsanlage oder Zirkulationsleitungen. Auch an dieser Stelle spricht die geänderte Trinkwasserverordnung eine deutliche Sprache: So gilt es für Betreiber und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen im Sinne des §3 der Trinkwasserverordnung (also nahezu alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Trinkwasserinstallationen) wichtige Neuerungen zu beachten.
Welche Systeme müssen beprobt werden?
Die §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung legen mit den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an das Trinkwasser die einzuhaltenden Grenzwerte und Parameter fest. Aber nicht nur die Grenzwerte sind neu festgelegt worden, sondern auch die Zeiträume und Stellen für deren Untersuchung. Es müssen regelmäßig Wasserproben entnommen und zur Untersuchung eingereicht werden. Davon betroffen sind z. B. Mehrfamilienhäuser, Schulen, Hotels, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Sportzentren.
Im Sinne des Arbeitsblattes W551 ist eine Großanlage eine Anlage mit einem Warmwasserspeicher > 400 Liter oder einem Leitungsvolumen > 3 Liter. Die Untersuchungsintervalle für öffentliche Anlagen sind jährlich, für gewerblich genutzte Anlagen dreijährig.
In Deutschland wird das Trinkwasser durch unterschiedliche Sicherungssysteme auf dem Weg vom Wasserwerk bis hin zur Übergabe in die Hausinstallation geschützt. Für die Qualität des Trinkwassers ab der kommunalen Übergabestelle (Wasserzähler) bis zur tatsächlichen Entnahmevorrichtung (z. B. Zapfhahn) ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Er kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich belangt werden.
Hygienisch kompetentes Personal
Die Auswahl der repräsentativen Probenahmestellen erfolgt durch eine Ortsbegehung oder auf Grund der vorhandenen Dokumentation der Trinkwasserinstallation in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Dabei müssen die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 und des Umweltbundesamtes (UBA) beachtet werden. Die Empfehlung der UBA lautet: „Die Festlegung der Probenahmestellen ist durch hygienisch-kompetentes Personal (z. B. technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe) mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Qualifikationsnachweise sind insbesondere Bescheinigung oder Zertifikat einer Schulung, z. B. nach VDI 6023 oder Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zu Probenahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasserinstallationen“.
Es gibt zwei Untersuchungsarten
Die Trinkwasserverordnung unterscheidet hinsichtlich des Untersuchungsumfangs eine orientierende und eine weitergehende Untersuchung. Eine orientierende Untersuchung ist für eine erste Beurteilung des mikrobiologischen Zustands des Trinkwassers ausreichend. Hier sind an mindestens drei Stellen Proben zu entnehmen: am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) und an der entferntesten Entnahmestelle pro Steigstrang (z. B. Waschbecken). Es müssen nicht an jedem Steigstrang Proben genommen werden. Es ist ausreichend, wenn die beprobten Steigstränge Aussagen über nicht beprobte Steigstränge zulassen (z. B. weil diese ähnlich gebaut sind oder gleich genutzt werden). Die Probe ist nach DIN EN ISO 19458 durchzuführen. Bei einer weitergehenden Untersuchung müssen zusätzlich Proben an jeder Zirkulationssammelleitung, an einzelnen Stockwerksleitungen und an Leitungsabschnitten mit Stagnation (z. B. Entleerungsleitungen oder selten benutzte Entnahmestellen) genommen werden.
Die Trinkwasserinstallation für Trinkwasser warm und, falls erforderlich, die Installation für kaltes Trinkwasser sind getrennt voneinander zu beproben. Die Beprobung von Mischwasser ist zu vermeiden, da hier die Probe verfälscht werden kann – da Legionellen z. B. nur in Warmwasser auftreten und das Kaltwasser die Bakterienkonzentration verdünnen würde. Die Probenahme muss im normalen Betriebszustand an allen geforderten Probenahmestellen am gleichen Kalendertag erfolgen.
Probenahme direkt am Eckventil
Damit Beprobungen nach der Trinkwasserverordnung fachgerecht und ohne große Bedienfehler hygienisch einwandfrei durchgeführt werden können, bieten Unternehmen wie G Beulco eine umfangreiche Palette an Beprobungsvorrichtungen an. Neu im Programm ist der Probenahmeadapter für Eckventile. Dieser ermöglicht die Probenahme direkt an der Entnahmestelle des Verbrauchers (z. B. Waschbecken). Der Adapter ist für Neuinstallationen sowie für das Nachrüsten von bestehenden Installationen geeignet. Er wird zwischen dem vorhandenen Eckventil und dem Warmwasserzulauf (Flexschlauch oder Rohr) der Armatur eingebaut. Alle trinkwasserberührenden Werkstoffe sind völlig bleifrei und beeinträchtigen somit nicht die Probe.
Durch die Verchromung kann der Adapter nach der Probenahme einfach in der Anlage verbleiben – hier fällt die Installation nur einmalig an. Der Adapter besitzt einen eigenen individuellen Schlüssel für das Auf- und Zudrehen. Denn laut Vorgaben sind nur Kräfte von maximal 6 Nm beim Auf- und Zudrehen erlaubt, um Schäden zu vermeiden sowie Funktion und Dichtung nicht zu gefährden. Der mitgelieferte individuelle Betätigungsschlüssel garantiert, dass eine maximale Kraftübertragung von mehr als 4 Nm nicht überschritten wird – das Ventil dichtet bereits bei 2 Nm zuverlässig ab.
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