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Brennstoffzellen-Heizgeräte: Welche Förderung ist die richtige?

Das KfW-Programm mit der Nummer 433, „Energieeffizient Bauen und Sanieren“, unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zahlt einen Festbetrag von 5.700 Euro, den ein Zusatzbetrag von 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrische Leistung aufstockt. Dadurch kommen Förderbeträge von bis zu 12.450 Euro zustande.

Gewerbetreibende und Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten können den Mini-KWK-Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Das Programm gewährt eine Basisförderung von 1.900 Euro zuzüglich je 300 Euro von einem bis vier Kilowatt elektrisch. Eine Bonusförderung, der Stromeffizienzbonus, entspricht zusätzlich 25 Prozent der Basisförderung, also mindestens 475 Euro.

Das KfW- und das BAFA-Programm sind nicht miteinander kombinierbar und die Anträge sind vor der Installation zu stellen. Auf der Homepage der Initiative Brennstoffzelle, www.ibz-info.de, stellt die Kooperation führender Heizgerätehersteller, der Energiewirtschaft und der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) die aktuellen Merkblätter der Förderinstitutionen zum Download zur Verfügung.

Eine Liste der aktuellen Geräte kann telefonisch bei der IBZ unter 0800 1011447 (freecall) oder E-Mail info@ibz-info.de bestellt werden.

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