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HBCD: Abfallwirtschaft soll Preisaufschläge zurücknehmen

Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges

Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt.

Der Bund ermöglicht damit einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten

aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.

Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks forderte daraufhin die Abfallwirtschaft auf, zur alten Praxis zurückzukehren:

„Für die Entsorgung dieser Dämmplatten haben wir in Deutschland bewährte, sichere und umweltverträgliche Verfahren. Es ist gut, wenn wir jetzt wieder dahin zurückkehren können. Ich hoffe, dass sich die Lage beim Wohnungsbau und für die vielen Dachdecker nun zügig entspannt.“

Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die

üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, komplett

unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass

gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel

enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem

europäischem Recht als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden

können.

Hendricks:

„Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen könnte, langfristig, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen. Das sind wir auch den vielen Handwerkern schuldig, die derzeit auf ihren

Wärmedämmplatten sitzen bleiben. Die Abfallwirtschaft fordere ich außerdem auf, das ihrige beizutragen, um den Entsorgungsnotstand aufzulösen. Für die in den letzten Monaten zum Teil sehr hohen Preisaufschläge bei der Dämmplatten-Entsorgung sehe ich nun keine Grundlage mehr.“

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