HBCD: Abfallwirtschaft soll Preisaufschläge zurücknehmen
Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges
Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt.
Der Bund ermöglicht damit einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten
aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.
Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks forderte daraufhin die Abfallwirtschaft auf, zur alten Praxis zurückzukehren:
„Für die Entsorgung dieser Dämmplatten haben wir in Deutschland bewährte, sichere und umweltverträgliche Verfahren. Es ist gut, wenn wir jetzt wieder dahin zurückkehren können. Ich hoffe, dass sich die Lage beim Wohnungsbau und für die vielen Dachdecker nun zügig entspannt.“
Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die
üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, komplett
unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass
gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel
enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem
europäischem Recht als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden
können.
Hendricks:
„Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen könnte, langfristig, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen. Das sind wir auch den vielen Handwerkern schuldig, die derzeit auf ihren
Wärmedämmplatten sitzen bleiben. Die Abfallwirtschaft fordere ich außerdem auf, das ihrige beizutragen, um den Entsorgungsnotstand aufzulösen. Für die in den letzten Monaten zum Teil sehr hohen Preisaufschläge bei der Dämmplatten-Entsorgung sehe ich nun keine Grundlage mehr.“