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Ausführung von Pelletlagern nach DIN EN ISO 20 023

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Die neue Lager-ISO schreibt ein ausführliches Übergabeprotokoll für Pelletlager vor.

Wie in der VDI 3464 bestehen Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden, die die ISO spezifiziert. So muss der Heizungsbauer dem Betreiber der Pelletfeuerung die Handhabung des Pelletlagers und des Entnahmesystems erläutern. Zudem muss er über den laufenden Betrieb aufklären, insbesondere wie und wie oft das Lager entleert bzw. gereinigt werden muss. Nicht zu vergessen der obligatorische Aufkleber mit Sicherheitshinweisen fürs Pelletlager, der in der aktuellen ISO-Version am Zugang angebracht wird.

Weitere wichtige Aspekte für Handwerker im Bereich Pelletfeuerung liegen zeitlich naturgemäß vor der Inbetriebnahme und Übergabe an den Kunden. Das Projekt Pelletlager fängt mit der Auswahl des passenden Lagertyps und des damit verbundenen Austragssystems an. In den letzten Jahren immer wichtiger ist auch die fachgerechte Belüftung geworden. Alle drei Bereiche werden nachfolgend kurz skizziert.

Details sind in der neuen Broschüre „Lagerung von Holzpellets“ des Deutschen Pelletinstituts (Depi) nachzulesen. Sie fasst alle wichtigen Informationen für diejenigen zusammen, die mit einer fachgerechten Planung und Ausführung des Pelletlagers einen dauerhaft störungsfreien, effizienten und emissionsarmen Betrieb der Pelletheizung sicherstellen möchten.

Lesen Sie auch: 5 Fehler bei der Installation von unterirdischen Pelletspeichern

Austrags- und Fördersysteme für kleine und mittlere Pelletlager.

Lagertyp und Austragssystem

Bei der Lagerung von Pellets sollte darauf geachtet werden, dass der Lagertyp zum Austragssystem passt und die Kombination eine schonende und störungsarme Entnahme sowie den Transport der Pellets zur Feuerung sicherstellt. So lassen sich etwa Flachlager nicht mit jedem Austragssystem effizient kombinieren. Das Austragssystem muss Pellets aus dem gesamten Raum ohne manuelles Eingreifen entnehmen können, damit auch eine vollautomatische Komplettentleerung möglich ist. Dies ist beispielsweise mit einem Rührwerk oder einer Saugentnahme von oben möglich. Eine Schnecke oder eine Saugentnahme von unten sollte nur in einem Schrägbodenlager Verwendung finden.

Saugentnahmen von unten sollten niemals in Lagern ohne Schrägen installiert werden, da diese Kombination eine Ansammlung von Pellets und Feinanteil zwischen den Sonden begünstigt. Die „Restmenge“ bildet je nach Anreicherung des Feinanteils große Kegel und eine vollautomatische Entnahme ist nicht möglich. Um hier Abhilfe zu schaffen, müsste die Restmenge händisch auf die Sonden geschoben werden – eine Komplettentleerung des Lagers wäre also in dieser Kombination nur manuell möglich.

Während des Einblasvorgangs werden feine Staubpartikel aufgewirbelt, die sich dann als Niederschlag auf Wände, Decke, frisch gelieferte Pellets und Installationen setzen. Davon zu unterscheiden ist der Feinanteil (bis zu mehrere Millimeter groß), der sich im Laufe der Zeit durch Nachrutschen und Vibration des Austragssystems im unteren Bereich des Lagers anreichert.

Um die Anreicherung des Feinanteils zu begrenzen, sollten Pelletlager spätestens alle zwei Jahre vollständig entleert werden.

In beiden Fällen gilt: Es kann zu erheblichen Problemen kommen, wenn konzentrierter Feinanteil in das Austragssystem gelangt. Dies kann zu Brückenbildung bzw. Verstopfungen führen und die Brennstoffzufuhr zur Heizung unterbrechen. Das Depi empfiehlt für einen reibungslosen Lagerbetrieb dringend, kleine und mittlere Lager mindestens einmal in zwei Jahren oder nach fünf Lieferungen, je nachdem was zuerst eintritt, komplett zu entleeren.

Die ausreichende Lüftung eines Lagers mit 10 t Fassungsvermögen und Belüftungsleitungen kleiner/gleich 2 m ist mit belüftenden Deckeln möglich.

Fachgerechte Belüftung

In Pelletlagern kann sich durch Freisetzungen aus den Pellets oder durch Rückströmung aus der Feuerung eine gesundheitsgefährdende Konzentration von Kohlenstoffmonoxid (CO) bilden. Um das zu vermeiden, ist eine ausreichende Belüftung vorzusehen. Das Lager darf nur unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen betreten werden – beispielsweise sollte sich immer eine zweite Person zur Absicherung in Sichtweite aufhalten.

Für eine ausreichende Lüftung des Lagers sind der freie Querschnitt der Belüftungsöffnung bzw. der belüftenden Deckel, die Lüftungsdistanz vom Lager ins Freie oder in einen anderen belüfteten Raum sowie das Fassungsvermögen des Lagers ausschlaggebend. Für die Belüftung in einen anderen belüfteten Raum, wie den raumluftabhängigen Aufstellraum der Heizanlage, darf das Lager max. 15 t Fassungsvermögen haben.

Die Belüftung kleiner Pelletlager bis 10 t mit einer maximalen Belüftungsdistanz ins Freie von 2 m kann einfach mit zwei belüftenden Deckeln eingehalten werden: Diese weisen in der Regel einen mindestens 20 cm² großen freien Querschnitt auf. Für Lager mit 20 t werden entsprechend vier Deckel mit je 20 cm² Querschnitt benötigt.

Separate Belüftungsöffnung

Bei einer Belüftungsdistanz bis 5 m kann ein Lager mit einer separaten Belüftungsöffnung ausgestattet werden. Die Belüftung erfolgt so nicht über die Befüllstutzen, sondern über eigenständige Rohre oder Lüftungsschächte. Die Lüftungsöffnungen sind unverschließbar auszuführen – zu groß ist die Gefahr, dass die Öffnung einmal geschlossen und nach der Befüllung nicht wieder geöffnet wird.

Beim Einblasen der Pellets kann dementsprechend durch diese Öffnungen Staub austreten. Gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Insekten können beispielsweise ein Gitter und ein Regenschutz helfen. Die erforderlichen Lüftungsquerschnitte können auch in Abhängigkeit von der Höhendifferenz zwischen der höher liegenden äußeren Abluftmündung und der Zuluftmündung im Lager individuell berechnet werden.

Das Übergabeprotokoll wird nach Fertigstellung des Lagers ausgefüllt vom Heizungsbauer an den Kunden übergeben. Mit der Unterzeichnung bestätigen beide den technisch einwandfreien Zustand des Lagers.

Vorgefertigte Lagersysteme

Vorgefertigte Lagersysteme befinden sich im sogenannten Aufstellraum. Wenn der Lagerbehälter luftdurchlässig ist (z. B. Gewebesilos), darf der Aufstellraum nicht als Wohn- und Arbeitsraum genutzt werden. Bei bis zu 15 t Fassungsvermögen muss der Raum eine Belüftungsöffnung ins Freie von mindestens 15 cm²/t aufweisen. Damit beim Befüllen die Förderluft aus dem Raum entweichen kann, muss unabhängig von der Belüftung eine Öffnung von mindestens 400 cm² vorhanden sein. Für luftundurchlässige vorgefertigte Lagersysteme gelten dieselben Anforderungen wie für individuell erstellte Lager (s. o.).

Übergabeprotokoll als Checkliste

Nach der Fertigstellung des Lagers muss das Lager dem Kunden übergeben werden. Hierfür hängt der Lagerbroschüre ein Übergabeprotokoll an, das auch als Checkliste für den Heizungsinstallateur verstanden werden kann. Im Protokoll wird der technisch einwandfreie Zustand des Lagers dokumentiert. Dazu gehören alle wichtigen Daten zur Heizungsanlage und zum Lager.

Insbesondere die Art der Belüftung und die genaue technische Ausführung der Lüftungseinrichtung werden beschrieben. Auch Lage und Zugänglichkeit des Lagers werden erfasst, damit sich z. B. der Pellethändler vor der Lieferung ein Bild über die Situation vor Ort machen und die Anlieferung darauf abstimmen kann.

Außerdem wird dokumentiert, dass der Heizungsinstallateur der Beratungspflicht nach DIN EN ISO 20 023 nachgekommen ist. Das Dokument wird sowohl vom Kunden als auch vom Installateur unterschrieben.

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