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HWK Stuttgart dringt auf Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26.06.2018 Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart angekündigt: Ein Verkehrsverbot für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter, die zu diesem Zeitpunkt mindestens 8 Jahre alt oder älter sind, soll ab Anfang 2019 kommen. Dies ist der Zwischenstand zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Im Pressetext heißt es: "Weitere Ausnahmen und Übergangsregelungen für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen werden vorgesehen."

Dazu meldet nun die Handwerkskammer, beim Thema Luftreinhaltung und Fahrverbote seien dem Handwerk in der Region Stuttgart zwei Aspekte wichtig. „Wir wollen eine intakte Umwelt in der Landeshauptstadt, gleichzeitig müssen die Handwerker aber freie Fahrt haben, um die Kunden versorgen zu können“, betont Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. An dem Punkt vertraue das Handwerk auf die Zusage der Politik, dass es die angekündigten Ausnahmen geben wird.

In der praktischen Umsetzung sei es von größter Bedeutung, so Hoefling, dass dies ohne viel Bürokratie ablaufe und sich die Dauer der Ausnahmen an der betrieblichen Realität orientiere. Mit dem in Stuttgart gestern angekündigten Fahrverbot in Verbindung mit allen anderen Anstrengungen die Luftqualität zu verbessern, müsse es gelingen, dass weitreichendere Fahrverbote nicht mehr nötig sein werden. Diese würden den Wirtschaftsverkehr und damit die Betriebe weiter schwer belasten. Das Handwerk sei in diesem Rahmen zu weiteren eigenen Anstrengungen zur Schadstoffreduzierung bereit.

Der Kammerchef appelliert zudem an die Fahrzeughersteller sowie an die Politik, endlich die Verantwortung für die Versäumnisse der Vergangenheit zu übernehmen und den Weg frei zu machen für Nachrüstungen. Zudem geht das Handwerk davon aus, dass Stadt und Land den Ausbau des ÖPNV beherzt vorantreiben, damit es für Pendler und Anwohner attraktive Alternativen zum eigenen Auto gibt.

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