Erste Diesel-Fahrverbote in Hamburg: Ausnahmen für Handwerker?
Ende Februar legte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Grundstein für Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen. Das EU-Recht verlangte die Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten. Die Richter in Leipzig stimmten dieser Forderung zu.
Zwei Diesel-Fahrverbote in Hamburg
Kommende Woche, genauer am 31. Mai, gilt in Hamburg das erste Diesel-Fahrverbot Deutschlands. Das teilte die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie am Mittwoch mit. Das Fahrverbot erstreckt sich zum einen auf einen 1,7 Kilometer langen Abschnitt der Stresemannstraße im Stadtteil Altona-Nord. Betroffen sind hier Lastwagen, die die Euronorm 5 nicht erfüllen.
Ein weiteres Fahrverbot gilt für einen Abschnitt der Max-Brauer-Allee, ebenfalls in Altona. Etwa 600 Meter sind für Diesel-Autos, die nicht die Euro 6-Norm haben, und alte Lkw nicht mehr passierbar.
Ausnahmeregeln für ältere Fahrzeuge
Jedoch teilte die Umweltbehörde auch mit, dass es Ausnahmen geben soll. In einer Broschüre klärt die Behörde über die wichtigsten Fragen und Antworten auf. Dazu gehören auch Ausnahmeregelungen und Ausweichrouten. Anwohner seien von der Beschränkung ausgenommen. Auch dürften Handwerker, Krankenwagen oder Müllautos die Straßenabschnitte mit Fahrzeugen ohne entsprechende Abgasnorm befahren.
Zentralverband will Verbote vermeiden
Bereits nach der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts sprach sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gegen die geplanten Fahrverbote aus. Der ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sieht in den Fahrverboten den falschen Weg. Er appellierte an die Kommunen und Städte, alles zu tun, um die Verbote zu vermeiden. Das Urteil sei kein Freifahrtschein, um in ganz Deutschland Dieselautos aus den Städten auszuschließen. Auch sprach er sich für Ausnahmeregelungen aus. Die wird es nach derzeitigem Stand in Hamburg geben.