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Ladestellenpflicht an Tankstellen in der Kritik

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) vorgelegt, der Tankstellenbetreiber mit mehr als 200 Stationen verpflichten würde, bis 2028 Schnellladesäulen zu errichten. Uniti, der Verband der Mineralölwirtschaft, lehnt diesen Plan entschieden ab.

Kostspielige Auflagen für Tankstellen

Laut Uniti könnten die Kosten für die Anschaffung und Installation einer Schnellladesäule bei durchschnittlich 400.000 Euro liegen, weit über den im Entwurf veranschlagten 53.400 Euro. Dies würde die betroffenen Unternehmen finanziell erheblich belasten, und eine mögliche Härtefallregelung wäre hierbei keine ausreichende Lösung.

Unrealistische Annahmen und bestehende Angebote

Der Entwurf basiert auf der Annahme, dass bis 2030 etwa 15 Millionen Elektroautos in Deutschland unterwegs sein werden, während Branchenexperten von maximal 8 Millionen ausgehen. Uniti argumentiert weiter, dass bereits ein Überangebot an öffentlichen Ladestationen existiert und der größte Teil der Ladevorgänge ohnehin zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfindet.

Verfassungsrechtliche Bedenken und mögliche Diskriminierung

Uniti sieht in den neuen Auflagen nicht nur eine unangemessene Belastung, sondern auch eine potenzielle Verletzung der unternehmerischen Freiheit und des Grundgesetzes. Der Verband warnt vor einer Ungleichbehandlung durch staatlich geförderte Konkurrenten und erwägt, die Rechtmäßigkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen.

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