Neue Gesetze im März: Förderung klimafreundlicher Gebäude
Klimafreundlicher Neubau
Zum 1. März 2023 startet das neue KfW-Programm 297 mit dem Namen "Klimafreundlicher Neubau". Pro Jahr bietet das Programm bis zu vier Prozentpunkte weniger Zinsen bei der Baufinanzierung. Dies orientiert sich an den aktuellen Konditionen auf dem Markt. Anträge können Interessierte stellen, wenn sie ein klimafreundliches Haus oder eine entsprechende Wohnung bauen oder als Erstkäufer kaufen. Gefördert werden Immobilien mit Energiestandard EH 40.
Die Förderung bietet einen Kredit von bis zu 100.000 Euro sowie zusätzliche 50.000 Euro, wenn der QNG-Standard erfüllt wird - Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen. Das KfW-Programm bietet keine Zuschüsse zur Tilgung und bezuschusst nicht den verpflichtenden Energieberater.
Preisbremsen für Strom und Gas
Für Fernwärme, Gas und Strom gelten ab März 2023 die Energiepreisbremsen. Dabei werden die Preise für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Bei Gas sind es 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme 9,5 Cent und bei Strom 40 Cent. Haushalte und Unternehmen, die mehr verbrauchen, müssen den Vertragspreis ihres Energieanbieters für jede weitere Kilowattstunde bezahlen. Die Energiepreisbremse gilt rückwirkend auch für Januar und Februar 2023.
PV-Pflicht in Bayern
Alle neuen Gewerbe- und Industriegebäude in Bayern müssen ab März eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Ab Juli gilt diese auch für neue Nicht-Wohngebäude und ab 2025 bei Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden.
Weitere Corona-Test- und Maskenpflichten fallen
Besucher in Pflegeeinrichtungen müssen ab März keine Corona-Schnelltests mehr vorweisen. Zudem entfällt für Beschäftigte und Bewohner von medizinischen Einrichtungen die Maskenpflicht. Achtung: Besucher müssen weiterhin Maske tragen.
Energiepauschale für Studenten
Nachdem bereits Arbeitnehmer und Rentner im vergangenen Jahr die Energiepauschale ausgezahlt bekommen haben, können ab 15. März endlich auch Studenten einmalig 200 Euro erhalten. Im Gegensatz zur Pauschale für Arbeitnehmer und Rentner muss die Studierendenentlastung extra beantragt werden.