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Aktualisierte Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft

Die Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen.

Die Richtlinie wurde inhaltlich erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Sie gilt nach wie vor für stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie für Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, egal welche nicht-halogenierten Kältemittel zum Einsatz kommen. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Bei stationären Anlagen ist die Förderung weiterhin modular aufgebaut, d. h. gefördert werden Kälteerzeuger sowie zugehörige Komponenten und Systeme inkl. thermische Speicher.

Förderung auch für Bäckereien und Dorfläden

In die Förderung aufgenommen wurden kleine Kälteanlagen, wie z. B. für Metzgereien, Bäckereien, Tankstellen und kleine Dorfläden. Ebenfalls neu ist die Förderung von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme. Darüber hinaus werden Wärmerückgewinnung, freie Kühlung sowie die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien gefördert. Die Förderung wurde zudem auf große Kälteanlagen erweitert. Im Lebensmitteleinzelhandel ist die Höhe der Förderung, unabhängig von der Anlagenart, allein von der Länge der Kühlmöbel abhängig.

Wer seine stationäre Kälte- oder Klimaanlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten eine am Standort vorhandene oder neu errichtete Anlage zur Nutzung regenerativer Energien regelungstechnisch in die Kälteanlage einbindet, kann dafür eine entsprechende Pauschale in Anspruch nehmen.

Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen (bafa.de). Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Die Förderhöhe kann jederzeit mit dem Förderrechner abgeschätzt werden.

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