Neu im Juli: Höherer Mindestlohn und Verträge leichter kündigen
Mindestlohnerhöhung
Bis Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 Euro steigen. Im Juli steht der nächste Zwischenschritt an und steigt von aktuell 9,82 auf 10,45 Euro pro Stunde.
Corona: Bürgertests werden kostenpflichtig
Bislang konnte jeder, der wollte, kostenlos einen Corona-Schnelltest machen lassen. Ab 1. Juli wird eine Eigenbeteiligung von drei Euro pro Test fällig. Dafür hat die Bundesregierung eine neue Corona-Testverordnung erlassen. Nur Risikogruppen erhalten weiterhin einen kostenlosen Corona-Schnelltest.
Digitale Bescheinigung ersetzt gedruckte Krankmeldung
Damit sich kranke Arbeitnehmer künftig nur noch um ihre Genesung kümmern können, müssen sie ihrem Arbeitgeber künftig keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr schicken. Ab 1. Juli 2022 übernehmen das die Krankenkassen, die den jeweiligen Arbeitgebern die Krankmeldung digital zur Verfügung stellen. Auch die behandelnden Ärzte leiten die AU digital an die Krankenkassen ihrer Patienten weiter. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Arbeitnehmer aber nach wie vor verpflichtet, sich beim Arbeitgeber per Telefon, E-Mail, SMS oder Messengerdienst krankzumelden. Zudem müssen Ärzte ihren Patienten auch weiterhin eine eigene Bescheinigung in Papierform aushändigen.
Verträge leichter kündigen
Verträge, die Online abgeschlossen werden, können ab Juli mit einem Klick wieder gekündigt werden. Dafür müssen Anbieter einen Button zur Vertragskündigung auf ihrer Website bereitstellen.
Elektrogeräte im Supermarkt abgeben
Alte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter müssen Supermärkte künftig kostenfrei entgegennehmen. Damit können Verbraucher zum Beispiel Smartphones und elektrische Zahnbürsten abgeben. Die Pflicht-Annahme gilt für Discounter und Supermärkte, die mindestens eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern haben und ständig oder mehrmals im Jahr Elektroware verkaufen.
Höhere Rente
Ab Juli steigt die Rente in Deutschland. Im Westen gibt es für Rentner 5,35 Prozent mehr und im Osten 6,12 Prozent. Die Erhöhung umfasst auch den Nachholfaktor, der ausgleicht, dass Rentner 2021 keine Rentenkürzung erhalten haben.
Pfandpflicht: Übergangsfrist endet
Seit einem Jahr gilt auch für Einweg-Pfandflaschen wie Fruchtsaft- oder Nektarflaschen sowie alkoholische Mischgetränke ein Pfand von 25 Cent. Bislang mussten die Händler den Pfand aber nicht umsetzen. Dies ändert sich nun ab 1. Juli, wenn die bisher gültige Übergangsfrist endet.
Steuer auf Liquids
Sie gelten als Alternative zur Zigarette, unterlagen aber bislang nicht der Tabaksteuer: Liquids für E-Zigaretten. Unabhängig des Nikotingehalts gilt zunächst bis Ende 2023 eine Steuer von 16 Cent pro Milliliter. Bis 2026 steigt der Steuerbetrag auf 32 Cent pro Milliliter.