Neue Corona-Vorschriften für Verbandskästen im Auto
Maskenpflicht im Verbandskasten
In diesem Jahr müssen Autofahrer und Handwerker im Außeneinsatz ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann bringen bzw. einen neuen Verbandskasten anschaffen. Denn der wird durch die Anpassung der entsprechenden DIN 13164 Corona-tauglich, welche seit dem 01.02.2022 gültig ist. Künftig müssen nach Auskunft der ARAG-Experten zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Ob OP- oder FFP2-Maske, ist noch nicht entschieden. Um auf der sicheren Seite zu sein, raten die ARAG-Experten zu FFP2-Masken. Dafür wird das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf ebenfalls wegfallen. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr, bis auch der entsprechende Paragraf 35 in der Straßenverkehrsordnung, der das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets vorschreibt, entsprechend angepasst wurde.
Schnelltest im Test
Nicht jeder Corona-Schnelltest liefert zuverlässige Ergebnisse. Nach einer Untersuchung des Paul-Ehrlich-Instituts, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, erbrachten 26 von 122 Tests nicht die geforderte Sensitivität. Sie schlugen also keinen Alarm, obwohl eine bestimmte Virusmenge in der Probe enthalten war. Doch wie können Verbraucher nun herausfinden, ob ihr Antigen-Schnelltest etwas taugt? Ganz einfach: Mit dem Tool schnelltest.de kann man laut ARAG-Experten mit wenigen Klicks herausfinden, ob der verwendete Test geeignet ist, um eine Ansteckung zu erkennen. Einfach Testnamen oder Hersteller eingeben oder den Barcode scannen. Ist der Test zuverlässig, erscheint ein grüner Haken. Ein rotes Kreuz erscheint, falls aus rechtlichen Gründen keine Daten zum Schnelltest angezeigt werden können.
Impfpflicht ab März und Einschränkung der PCR-Tests
Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, bei Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen ihrem Arbeitgeber bis 15. März einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Mit dieser sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Corona-Ansteckung geschützt werden. Alternativ gilt auch ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Betroffene aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Nach Auskunft der ARAG-Experten gilt eine Missachtung der Impfpflicht als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Zudem werden PCR-Tests künftig auf Risikogruppen und Beschäftigte konzentriert, die die Gruppen betreuen und behandeln. Der Fokus liegt dabei auf vulnerablen Gruppen, Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen, in der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.