Holzfeuerungen und Feinstaub: Mythos und Wahrheit
Es mag schon etwas sonderbar anmuten, wenn eine untergeordnete Regierungsbehörde eine Meinung öffentlich vertritt, die der Linie der Bundesregierung diametral entgegensteht. Das Umweltbundesamt (UBA) riet am 10. 2. 2022 bei der Vorstellung der Zahlen zur Luftqualität in Deutschland 2021 öffentlich vom Heizen mit Holz ab. Für das UBA liegt der Grund für diese Empfehlung im Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz entsteht und der die Luft belastet.
Was Feinstaub ist
Feinstäube sind Partikel mit einem Durchmesser kleiner 10 Mikrometer (ein hundertstel Millimeter). Sie werden zum Beispiel bei der Verbrennung von Öl, Gas oder Holz freigesetzt. Es ist erwiesen, dass Feinstaub gesundheitsschädlich ist. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub beziehen sich vor allem auf die Atemwege und das Herz-Kreislaufsystem. Feinstaub kann auch Krebs auslösen und je kleiner die Teilchen sind, desto leichter gelingt ihnen der Eintritt in den Körper. Die Forschung unterteilt den Feinstaub in drei Größenklassen. Es gibt die Klassen PM0,1 (Ultrafeinstaub), die Feinstaubklasse PM2,5 und die Klasse PM10. PM steht für engl. „Particulate Matter“, was übersetzt „Feinstaub“ oder „Schwebstaub“ heißt. Die Zahlen hinter PM geben die Obergrenze der Durchmesser der Teilchen in der so bezeichneten Klasse an.
Besonders in den Ballungsräumen ist der Straßenverkehr die Hauptquelle von Feinstaub – die Einführung der Umweltplakette in Kombination mit den Umweltzonen ist in diesem Kontext zu sehen – aber eben auch Feuerungen rücken ins Visier, in denen feste Brennstoffe verheizt werden. Kohle spielt dabei im Hausbrand kaum noch eine Rolle, aber das Heizen mit Holz gewinnt seit Jahren deutlich an Beliebtheit zu. Die modernen Holz-Zentralheizungen sind aus dem Feinstaub-Fokus. In Zukunft wird Holz mehr noch als bisher über die Kamine in diesem Fokus stehen.
Vom UBA abgeraten, via BEG gefördert
Die UBA-Empfehlung erscheint auf den ersten Blick also gar nicht so perplex, würde sie nicht das Gegenteil fordern, was über die Förderpolitik als Direktive der Bundesregierung kommuniziert wird: Dass die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden auf erneuerbare Energien umgestellt werden soll, wozu ausdrücklich auch das Heizen mit Holz zählt, ja sogar gewünscht wird.
So wird z. B. ein Hausbesitzer, der seine alte Ölheizung gegen eine Pelletheizung tauscht, über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) kostenanteilig zu 45 Prozent bezuschusst – inklusive Installation. Diese und alle anderen Konditionen wurden noch geschaffen unter der Großen Koalition (die BEG-Förderung wurde Anfang Januar 2021 eingeführt) und die neue Ampel-Koalition hat nicht die Absicht gezeigt, hieran Wesentliches zu ändern. Vielmehr wird das Heizen mit Holz weiter an Bedeutung gewinnen, denn die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag außerdem festgehalten, dass in Neubauten ab 1. 1. 2025 eine 65-Prozent-Anteilsvorgabe für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung gelten soll. Das ist nebenbei praktisch das Aus für die Gasheizung im Neubau – aber bedeutet auch nicht das Monopol für die Wärmepumpe. Denn Holzheizungen in Form von kleinen Zentralheizungen oder wassergeführten Öfen kämen ja bequem auf 100 Prozent.
Feinstaubdiskussion ist ein alter Konflikt
Worum geht es also? Es geht um einen alten, mitunter konstruierten Konflikt, der mindestens seit dem Aufkommen der ersten Pelletzentral-Heizungen vor mehr als 20 Jahren am Leben gehalten wird, aus unterschiedlichen Richtungen und Motiven. Das Grundproblem war und ist damals wie heute, dass platt gesagt beim Thema Feinstaub nicht differenziert wird (bewusst?) zwischen einem Schwedenofen aus dem Baumarkt und z. B. einem modernen Kaminofen mit perfektionierter Brennkammer und einer sich automatisch anpassenden Luftregelung für eine optimale Verbrennung.
Wie polemisch und wie fragwürdig diese Diskussion teilweise geführt wurde, zeigte z. B. das Vorhaben der Baden-Württembergischen Landesregierung 2017 für Stuttgart, als per Verordnung bestimmt wurde, dass die in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) beschriebenen Einzelraumfeuerungsanlagen, weiter außerdem darin beschriebene offene Kamine und Grundöfen in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April nicht betrieben werden dürfen, wenn die Gefahr der Überschreitung des über den Tag gemittelten Immissionsgrenzwerts für Partikel PM10 besteht. Stuttgart hat aufgrund seiner Kessellage ein latentes Feinstaubproblem. In diesem Zusammenhang wurde aber nie genau ermittelt, welchen Anteil die in Stuttgart betriebenen Holzöfen zum Feinstaub in der Luft beitragen. Es drängte sich eher der Verdacht auf, dass die Autobauerstadt Stuttgart Fahrverbote vermeiden wollte und dafür ein Bauernopfer suchte.
Alte Anlagen werden stillgelegt
Es ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass es viele (auch alte) Holzfeuerungen und Öfen gibt, die zu Recht als Feinstaubschleudern bezeichnet werden können. Für diese Anlagen hat der Gesetzgeber aber über die 1. BImSchV quasi indirekt geregelt, dass sie sukzessive stillgelegt werden, weil sie ab einem bestimmten Stichtag dann bestimmte Grenzwerte beim Staub und Kohlenmonoxid für einen Weiterbetrieb einhalten müssen, was viele dann aber nicht können. Für alle neu installierten Anlagen ab 4 kW Nennwärmeleistung gelten die Grenzwerte der 1. BImSchV sowieso. Die meisten Kaminöfen, die es z.B. bei Obi zu kaufen gibt, liegen in der Leistung (teilweise deutlich) darüber.
Die Blaue-Engel-Rebellion
Auch nicht von der Hand zu weisen ist, dass falsches Bedienverhalten des Betreibers einer Holzfeuerung beim Feinstaub mitentscheidend ist, z. B. wenn er permanent zu viel Holz in seinen Kaminofen nachlegt oder er die Luftzufuhr falsch regelt. Insofern müsste das Augenmerk der Feinstaub-Kritik mehr auf die Bedienung im Alltag gelegt werden und weniger auf die Technik, an die tatsächlich schon heute immer höhere Ansprüche gestellt werden.
So wurde 2016 aus verschiedenen Gründen der Blaue Engel für Pelletkessel- und Öfen (für den Blauen Engel ist das UBA zuständig) von Seiten 16 namhafter Hersteller abgelehnt – mit dem Ergebnis, dass das Zeichen eingestellt wurde, u. a. eben mangels Nachfrage.
Hauptgrund des geschlossenen Auftretens zum Verzicht war das Argument, dass der Engel eine permanente Grenzwertverschiebung nach unten katalysieren würde in der Weise, dass Engel-Werte nach ein paar Jahren zum Standard werden und dieser dann nach unten wieder nachlegen muss. Dass die Branche in dieser Argumentationslogik Recht haben könnte, zeigen bspw. die Neuerungen, die mit der BEG eingetreten sind: Im Bereich Pelletfeuerungen sieht sie vor, dass der förderungsberechtigte Feinstaubgrenzwert von 20 mg/m3 auf 15 mg/m3 herabgesetzt ist – auf den Wert, der seinerzeit 2016 von Pelletkesselherstellern verlangt wurde, wenn sie den Blauen Engel für ein Gerät erhalten wollten. Der BEG-Innovationsbonus fordert gar eine Emission von unter 2,5 mg/m3.
Gespaltenes Verhältnis
Dass es das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Kaminöfen gibt (DE-UZ 212), dürfte Manchem noch nicht bekannt sein. Zum einen mag das daran liegen, dass es ihn hierfür erst seit Anfang 2020 gibt. Zum anderen aber auch, dass es bislang wenige Hersteller gibt, die Öfen damit zertifizieren ließen. Die Branche ist hier gespalten: Die einen sehen in dem Zeichen ein sichtbares Argument, dass das Heizen mit Holz sehr sauber sein kann, die anderen sehen darin – neben großer Kritik am Zertifizierungsverfahren, weil nicht validierbar – die Gefahr, dass sich hier eine Entwicklung in Gang setzt, die verstellt, wie weit die Technik bereits heute ist und die auch dazu führen könnte, dass Einzelraumfeuerungsstätten schlichtweg zu teuer würden.
Im Fokus: Emissionsminderungstechnik
Damit ist nicht gesagt, dass dies für die renommierten Ofenhersteller technisch ein Problem wäre, was die bereits zertifizierten belegen (Skantherm, Hase, Wodtke, Drooff; Stand: Februar 2022).
Ein zentrales Element der Vergabe ist die Bedingung, dass die Kaminöfen mit einer Emissionsminderungstechnik kombiniert sein müssen – Katalysatoren und/oder Abscheider. Diese kann entweder direkt mit dem Gerät verbaut oder auch nachgeschaltet sein (z. B. an der Abgasmündung). Die am Markt angebotenen technischen Lösungen zur Emissionsminderung für Holzfeuerungen im Ein- und Zweifamilienhausbereich basieren aktuell im Wesentlichen auf dem elektrostatischen Prinzip der Feinstaubpartikelabscheidung.
Funktionsweise elektrostatischer Abscheider
Bei diesem Prinzip werden die im Rauchgas befindlichen Partikel durch eine Hochspannungselektrode aufgeladen. Sie beginnen sich zu agglomerieren, verdichten sich und lagern sich an der Innenseite des Rauchrohrs bzw. des Schornsteins ab. Die Abreinigung des Grobstaubs und der Rußflocken erfolgt – je nach Anforderung und Leistungsklasse – durch den Bezirksschornsteinfeger oder vollautomatisiert mit Wasser oder mechanisch durch Vibration. Die Abscheideraten bewegen sich zwischen 60 und 90 Prozent.
Diese Technik ist seit vielen Jahren für Holzkessel etabliert, auch als Nachrüstprodukt. Es gibt unterschiedliche Lösungen zur Installation entlang der Strecke vom Abgasstutzen bis zur Mündung. Je nach Situation vor Ort Varianten für die Verbindungsleitung, für den Dachboden oder mündungsbasierte Alternativen. Die Abscheider decken Leistungen bis zu 50 kW ab. Dabei kann die Brennstoffzufuhr per Hand sowie automatisch erfolgen. Der Trend in der Weiterentwicklung der Kaminofentechnik wird sein, dass Abscheider zum Standard werden und es sie als bereits im Gerät integrierte Lösungen gibt.
DUH: Feldzug gegen Holzfeuerungen
Das Problem ist also für neue Produkte gesehen nicht dieses. Das Problem ist, dass Anfang dieses Jahres noch ein zweiter Engel hinzugekommen gekommen ist, für Staubabscheider (DE-UZ 222). Dieser ist in allen Belangen (technisch, wirtschaftlich) von denkbar größter Reichweite, da er insbesondere auf den Ofen-Bestand fokussiert, Kamin- und andere Scheitholzöfen mit Staubabscheidern nachzurüsten. Entwickelt wurde das Zeichen auf Initiative der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Die DUH ist seit Jahren dafür bekannt, dass sie Kaminöfen und Holzfeuerungen als maßgeblich für Feinstaub in der Luft und daraus resultierender Todesfälle in Deutschland brandmarkt. In ihrem Feldzug gegen Holzfeuerungsanlagen hat sie nun gemeinsam mit dem UBA ein neues Kapitel aufgeschlagen. Das Umweltbundesamt nimmt in der Kette des Entstehens eines neuen Blauen Engels die Neuanträge entgegen. Nach Prüfung und positiver Bewertung legt sie im nächsten Schritt der Jury Umweltzeichen zur Entscheidung vor. Im Fall des neuen Zeichens Staubabscheider für Scheitholz-Einzelraumfeuerungen war die Initiatorin die DUH.
Entwicklung lange nicht abgeschlossen
Doch aus der Feinstaubfilter-Branche ist zu hören, dass die Entwicklung von Abscheidern für Einzelraumfeuerungsstätten zum Nachrüsten noch lange nicht abgeschlossen ist. Der zweite Punkt ist, dass selbst wenn es diese Technik marktreif gäbe, sie dann derzeit noch unverhältnismäßig teuer wäre – es zudem die aberwitzige Situation gibt, dass es die BAFA-Förderung zur Nachrüstung eines Partikelabscheiders seit 2020 nicht mehr gibt. Diese entsprach zwar bei weitem nicht den Kosten, doch sie bot immerhin einen gewissen Anreiz. Die Förderpolitik lief also, so betrachtet, in die vollkommen entgegengesetzte Richtung.
Offenbar hat auch die DUH darin ein gewisses Einsehen: „Damit die Technologie erschwinglicher für Verbraucherinnen und Verbraucher wird, spricht sich die DUH für ein zeitlich befristetes staatliches Förderprogramm für Staubabscheider mit Blauem Engel aus“, schreibt sie in einer Mitteilung zum neuen Staubabscheider-Umweltzeichen. Die aber ist nicht in Sicht und außerdem auch die Technik noch nicht.
Es ist folglich nicht ganz von der Hand zu weisen, dass hier vorgeblich Innovation gefördert werden soll, aber eigentlich Holzfeuerungen das Leben auf diesem Weg schwer(er) gemacht wird, weil Interessierte sie nicht mehr wollen.
Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
ZVSHK: Panikstörung des Umweltbundesamts
Auf die Empfehlung des UBA hin, kein Holz zu verheizen, veröffentlichte der Zentralverband SHK folgendes Statement des Hauptgeschäftsführers Helmut Bramann:
"Alle Jahre wieder versetzt das Bundesumweltamt die Republik in Schrecken und Hysterie. Dann lässt die nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums das Feinstaubmonster los. Zunächst auf die Presse, danach über die dadurch ausgelöste breite mediale Berichterstattung auf die Bevölkerung. Nach der Verteufelung des Dieselmotors will UBA Präsident Messner jetzt aktuell dem Kaminfeuer den Garaus machen. Der gelernte Politikwissenschaftler forderte zum Verzicht auf, Holz zu verheizen. Denn die Feinstaubbelastung in Deutschland würde durch Kamine stärker forciert als durch Autos. „Kamine tödlicher als Autos“ titelten die Medien daraufhin. Die konnten ihre verunsicherten und verängstigten Zuschauern, Zuhörern oder Lesern nach diesem Schreckensszenario auch nicht mit der zeitgleichen Feststellung des UBA beruhigen, die Luftschadstoff-Emissionen seien in Deutschland auf ein Rekordtief gesunken. Bad news sind und bleiben eben good news.
Als Vertreter des deutschen Kamin-, Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks fragt man sich angesichts einer solchen Panikattake, warum eine Bundesbehörde Holz als die Nummer Eins der nachwachsenden Rohstoffe in Deutschland und damit unverzichtbarer Faktor für die von der Politik ausgerufene Wärmewende so verteufelt. Das UBA selbst weist den Anteil der Holzfeuerung an den Feinstaubemissionen in Deutschland mit 8,2 Prozent aus. Die Einzelraumfeuerstätten – also die Kamine – machen dabei 6,5 Prozent aus. Berechtigt ein solcher Anteil an den „Luftschadstoffen auf Rekordtief“ (UBA) wirklich dazu, a priori die Zielerreichung der Klimaneutralität im Wärmemarkt zu konterkarieren, die ohne eine energetische Biomassestrategie nicht zu realisieren ist, wie auch die Entscheider in den dafür relevanten Bundesministerien wissen? Und was sollen Betroffene in den Flutgebieten davon halten, die sich lange Zeit nur mit holzbetriebenen Feuerstätten gegen die Kälte dieses Winters wappnen konnten oder auch Vertreter des Katastrophenschutzes, die genau aus diesem Grund sogar allgemein empfehlen, für Notfälle einen von Strom- und Gasnetzen unabhängigen Holzofen vorzuhalten?
Nun lässt sich argumentieren, jedes vermeidbare Partikel bei einer Holzverbrennung sei eines zu viel. Dem stimmen wir zu. Wir sind nur überzeugt, dass sich der vergleichsweise geringe Anteil der Luftbelastung durch Kamine auch ohne Verbote schnell und effektiv weiter reduzieren ließe. Der Entwicklungsfortschritt bei Feuerstätten und Filtern ermöglicht es längst, den Feinstaubausstoß durch Holzwärme massiv zu begrenzen. Das UBA könnte etwa der zuständigen Umweltministerin empfehlen, die Austauschverpflichtung für alte Öfen endlich zu regeln. Die alten Öfen bollern immer noch weiter und emittieren mehr Feinstaub als neue Öfen, weil hier immer noch Ausnahmeregelungen für Altanlagen greifen. Und warum fehlen bis heute gesetzliche und technische Vorgaben für aktive oder passive Filtertechnik (im Ofen oder im Schornstein)?
Dann bliebe nur noch ein Verursacher unnötiger Feinstaubemissionen aus dem Kamin: Der Betreiber selbst. Hier würde Aufklärung und Kontrolle helfen. Aber auch hieran mangelt es. Insbesondere Verbraucher, die im Netz oder in Baumärkten kaufen, erhalten meist weder eine Fachberatung darüber, welche Feuerstätte aus energetischer Sicht für ihr Gebäude und Ansprüche geeignet ist, noch werden sie in die praktische Benutzung der Feuerstätte vom Fachmann eingewiesen ("Feuertaufe"). Die ist bislang nur obligatorisch, wenn die Verbraucher eine Feuerstätte vom Fachhandwerk beziehen. Helfen würde in dem Zusammenhang auch eine Meldepflicht über durch die Fehlbedienung der Feuerung geschädigte Kamine mit Schulungsverpflichtung.
Das zeigt: eine besonnene Beratung der Politik ist in der Regel zielführender als eine reine Panikmache. Das UBA kann sich in diesem Sinne noch sehr nützlich machen."